Missstände auf Tierhof: Beamte freigesprochen

Ein Tierarzt und ein Jurist sind am Montag am Landesgericht Linz vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, bei Tierquälereien auf einem Tierhof nicht ausreichend kontrolliert zu haben.

Die Mängel der Tierhaltung sollen bei einem ersten Augenschein des Hofs im November 2010 offensichtlich gewesen sein. Trotzdem folgte die nächste Kontrolle erst eineinhalb Jahre später, warf die Staatsanwaltschaft dem Tierarzt und Juristen am Montag am Linzer Landesgericht vor.

Dass die Kontrollen so weit auseinander lagen, erklärten die beiden Beamten der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach mit Personalmangel: Der Jurist sei vom Pass- über das Verkehrswesen bis hin zum Katastrophenschutz für eine breite Palette zuständig, der Tierarzt allein für alle Bauernhöfe im Bezirk.

Kontrollen „fahrlässig und lasch“

Der Schöffensenat fand, dass man durchaus mehr kontrollieren hätte können. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei aber nicht erfüllt. Denn dafür hätte man wissentlich gegen die Vorschriften handeln müssen. Das habe das Beweisverfahren aber nicht ergeben. Das Gericht sehe allerdings schon eine „fahrlässige Vorgehensweise“, die Kontrollen seien „lasch“ gewesen, gab der Vorsitzende den beiden Angeklagten mit auf den Weg. Die Staatsanwaltschaft gab zu dem Urteil keine Erklärung ab, der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.

Welpe

ORF

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2015 wurde die Hundezüchterin zu 24 Monaten unbedingter, ihr Mann zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, weil sie 740 Hunde unter widrigen Bedingungen gehalten und zumindest 262 Käufer um mehr als 170.000 Euro geschädigt hatten - etliche Tiere wurden gleich nach der Übergabe krank, einige starben sogar. Ein Jahr später fassten die beiden wegen gleichartiger Delikte erneut Haftstrafen aus. Mehr dazu in: 24 Monate unbedingt für Hundezüchterin (ooe.ORF.at ; 24.6.15)

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