Arzt wegen Wiederbetätigung vor Gericht
Der pensionierte Arzt behauptete laut Staatsanwaltschaft, dass es im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen keine Gaskammern gab. Einem im Jänner persönlich abgegebenen Brief an das Mauthausener Gemeindeamt soll er das Parteiprogramm der NSDAP beigelegt haben, verbunden mit der Frage, was denn so schrecklich und verbrecherisch daran sei. Als er den Brief vorlegte, soll er zudem nationalsozialistische Maßnahmen gutgeheißen haben.
Nicht das erste Verfahren
Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Angeklagten ein bis zehn Jahre Haft, die noch aufgestockt werden könnten. In einem Prozess wegen ähnlicher Vorwürfe vor zwei Jahren wurde er bedingt zu einem Jahr Haft verurteilt. Diese Strafe könnte am Montag bei einer Verurteilung noch dazu kommen.