Verschollene Bilder: Erneut Niederlage für Linz

Im Rechtsstreit um verschwundene Bilder von Egon Schiele und Gustav Klimt hat die Stadt Linz eine weitere Niederlage hinnehmen müssen: Das Oberlandesgericht wies eine Wiederaufnahmeklage vom Mittwoch zurück.

Bereits im Juli hatte der OGH entschieden, dass die Stadt den Erben 8,2 Millionen Euro Schadenersatz zahlen muss. Der Anwalt der Stadt Linz, Bruno Binder, empfahl, Revision einzulegen.

Werke waren nicht mehr auffindbar.

1951 hatte die damalige Eigentümerin Olga Jäger ein Gemälde von Gustav Klimt sowie drei Bilder von Egon Schiele an die Neue Galerie der Stadt Linz (heute Lentos) verliehen. Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. 2011 sprach der OGH den Nachkommen für die Schiele-Zeichnung „Paar“ 100.000 Euro zu, im Vorjahr für die Klimt-Zeichnung „Zwei Liegende“ sowie Schieles Aquarell „Junger Mann“ und dessen Ölgemälde „Tote Stadt“ insgesamt 8,21 Millionen Euro plus Zinsen.

Anwalt der Stadt empfiehlt, Revision einzulegen

Darauf präsentierte Linz ein erst nach dem Prozess aufgetauchtes Schriftstück, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt hat. Damit wäre die erste, 16 Jahre später eingebrachte Klage verjährt, weshalb beim Landesgericht die Wiederaufnahme dieses Verfahrens angestrebt wurde. Das wurde nun von zwei Instanzen zurückgewiesen.

„Eine gleiche Entscheidung ist auch für die zweite Wiederaufnahme zu erwarten“, zitierte das „Neue Volksblatt“ am Mittwoch Anwalt Binder. Er empfiehlt allerdings, Revision beim Obersten Gerichtshof einzulegen, berichteten auch die „Oberösterreichischen Nachrichten“.

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