Freispruch im Prozess um Mord in Sibirien

In Wels ist am Mittwoch erneut ein 43-jähriger Tschetschene wegen des Raubmordes an einer Marktfrau in Sibirien vor Gericht gestanden - und freigesprochen worden. Er sei nicht der Gesuchte, sagte er seit Prozessbeginn im Juni.

„Bin ein anderer“, beteuerte der Angeklagte von Anfang an. Laut den russischen Behörden galt er als einer jener Täter, die im Jahr 2000 in Sibirien eine Marktfrau getötet hatten. Anschließend waren die Männer mit dem Ersparten der Frau geflohen - rund 100.000 Rubel und 4.000 Dollar - Geld, das die Frau für die Hochzeit ihrer Tochter gespart hatte.

Zwei Täter in Russland verurteilt

Zwei Täter wurden in Russland verurteilt, der dritte sollte laut russischen Ermittlern der 43-jährige Tschetschene sein, der in Österreich subsidiären Schutz genießt. Der 43-Jährige sprach von Anfang an von einer Intrige der Russen gegen ihn als Tschetschene.

Pass und Heiratsurkunde echt

Die Anklage stützte sich auch auf eine Aussage eines der Mittäter. Der Prozess wurde im Juni zur weiteren Beweisführung vertagt. Wie Richter Hans-Jörg Reichl bei der Fortsetzung am Mittwoch mitteilte, habe eine Prüfung der Landespolizeidirektion ergeben, dass der vom Angeklagten vorgelegte Pass und seine Heiratsurkunde - beide auf Musa A. - echt seien. Der Verteidiger verwies zudem darauf, dass es eine Zeugenaussage gebe, wonach ein Abdula G. bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sei.

„Ich bin unschuldig“

Die Staatsanwaltschaft hielt dem entgegen, dass am Rande einer polizeilichen Ermittlung vor Jahren in Oberösterreich - lange bevor der Angeklagte mit dem Mord in Zusammenhang gebracht worden war - einmal Jugendliche den Mann als „Abdul“ bezeichnet hätten. Die Verteidigung konterte, es handle sich nur um ein Gedächtnisprotokoll einer vagen Aussage. „Ich bin nicht der, für den ich gehalten werde, ich bin unschuldig“, sagte der gefasst wirkende Angeklagte auch zum Abschluss des Prozesses. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: