Vogelgrippe: Stallhaltung verordnet

Im Salzburger Flachgau an der Landesgrenze zum Innviertel ist am Donnerstag eine tote Ente gefunden worden, die mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert ist. Eine Stallhaltungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel, auch in Teilen Oberösterreichs, wurde verordnet.

Betroffen sind alle Gemeinden, die direkt an den großen Seen - also etwa Attersee und Traunsee - sowie entlang der Flüsse Salzach, Inn und des oberen Teils der Donau liegen. Zudem gilt die Stallpflicht für den gesamten Bezirk Braunau, der dem Grabensee benachbart ist und wo besonders viele Geflügelhalter angesiedelt sind.

„Keine Übertragungsfälle auf Menschen bekannt“

Wie Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) Donnerstagnachmittag mitteilte, müssten Menschen keine Angst vor der Vogelgrippe haben, da keine Übertragungsfälle auf den Menschen bekannt seien. Neben Wildvögeln zähle aber auch das Haus- und Nutzgeflügel zu den vom Vogelgrippevirus gefährdeten Tierarten. Das Gesundheitsministerium habe deshalb auch für Teile Oberösterreichs „die verpflichtende Haltung des Haus- und Nutzgeflügels in geschlossenen Ställen, ohne Zugang ins Freie“ angeordnet. Mit dieser Vorsorgemaßnahme wolle man eine Ansteckung des Hausgeflügels vermeiden, so Hiegelsberger.

Agrarlandesrat Max Hiegelsberger im Gespräch mit Gernot Ecker

Tote Ente am Grabensee gefunden

Die tote Ente mit dem Virus H5N8 wurde am Südufer des Grabensees gefunden, der zur Salzburger Gemeinde Mattsee gehört. Der See liegt direkt auf der Landesgrenze des Salzburger Flachgaues zum Innviertel von Oberösterreich. Dort ist Perwang die Nachbargemeinde von Mattsee und Seeham.

Erhöhtes Geflügelpest-Risiko

In vielen Regionen Europas und vor allem auch im benachbarten Bayern wurde in den letzten Tagen und Wochen das Auftreten des H5N8-Virus gemeldet. Das gehäufte Vorkommen dürfte mit dem Zug von Wildvögeln in Richtung Süden zu tun haben, sagen Veterinäre.

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