„Sozialressort 2021+“ beschlossen
Wichtig sei aber, so Gerstorfer, dass trotzdem die hohe Qualität der sozialen Dienstleistungen unangetastet bleiben müsse und mittelfristig auch alle Oberösterreicher, die eine Leistung des Sozialressorts brauchen, ein entsprechendes Angebot erhalten können.
In drei Phasen gegliedert
Gegliedert ist das Ganze in drei Phasen: Phase 1 bringt eine umfassende Analyse des Ist-Zustands, ergänzt durch die Berichte und Vorschläge des Rechnungshofs sowie durch externe Experten. Phase 2 soll dann herausarbeiten, wo möglicherweise effizienter und effektiver gearbeitet und angeboten werden kann. In Phase 3 schließlich werden alle erarbeiteten möglichen Maßnahmen dann auf ihre qualitativen und finanziellen Auswirkungen geprüft und für die politischen Entscheidungen aufbereitet.
Prozess soll im Juli 2017 abgeschlossen sein
Miteingebunden in den Prozess sind die Direktionen Soziales und Gesundheit, Finanzen, der Gemeinde- und Städtebund, je ein Vertreter der politischen Parteien, Vertreter der Sozialhilfeverbände und Magistrate, regionale Träger, Gewerkschaft und Angehörigenvertreter. Offizieller Start ist am 11. Oktober mit einer gemeinsamen Arbeitssitzung aller Projektgremien. Im Juli 2017 soll der Prozess abgeschlossen sein, so Birgit Gerstorfer.