BUWOG: Spitzen der RLB OÖ vor Gericht

Mit der offiziellen Anklageerhebung in den Fällen BUWOG und Terminal Tower Linz gegen 16 Beschuldigte hat am Donnerstag in Wien ein Monsterverfahren begonnen. Auch Spitzen der Raiffeisenlandesbank (RLB) OÖ stehen vor Gericht.

Mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser werden 15 weitere Personen zur Verantwortung gezogen, die entweder in den Verkauf der BUWOG oder in die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower involviert sind, so die Anklagebehörde. Angeklagt sind auch der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, Ex-Grasser-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht sowie der ehemalige Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger und RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer.

Anklage Starzer von RLB OÖ bestätigt

Die ersten drei Genannten finden sich in der Anklageschrift, die die „Kleine Zeitung“ teilweise online veröffentlicht hat. Die Anklage gegen Starzer wurde der APA am Freitag auf Anfrage von der RLB OÖ bestätigt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte selber am Donnerstag nur die Namen von vier Angeklagten bekanntgegeben: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauter Walter Meischberger, Lobbyist Peter Hochegger sowie Immobilienmakler und ehemaliger Buwog-Aufsichtsratspräsident Ernst Karl Plech. Weitere Namen werde man nicht nennen, sagte ein Sprecher der WKStA.

RLB OÖ Teil des Konsortiums

Die RLB OÖ war Teil des Österreich-Konsortiums rund um die Immofinanz, das im Bieterverfahren um die Privatisierung der Bundeswohnungen den Zuschlag erhielt. Dabei flossen fast zehn Mio. Euro, ein Prozent des Kaufpreises, als geheime Provision an Hochegger und Meischberger, der den Großteil des Geldes auf Konten in Liechtenstein brachte.

Weiters hatte die RLB OÖ auch den Linzer Terminal Tower errichtet, mit der Porr Baugesellschaft und Raiffeisen Leasing. Auch dabei floss Geld an Hochegger und Meischberger. Die Anklagepunkte umfassen Untreue, Bestechung und Beweismittelfälschung. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch erheben.

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