Wieder Klagen im Linzer Bilderstreit

Die Stadt Linz hat am Montag zwei Wiederaufnahmeklagen im Rechtsstreit um verschwundene Bilder von Klimt und Schiele eingebracht. Im Kunstmuseum Lentos wurden neue Dokumente gefunden, nach welchen die Klage der Erben verjährt sei, so die Stadt.

Im Kunstmuseum Lentos fand die Vizedirektorin zufällig Schriftstücke, wonach Olga Jäger - die Mutter der Kläger - die Leihe bereits 1990 aufgekündigt haben soll. Das würde bedeuten, dass die erst 16 Jahre später 2009 eingebrachte Klage verjährt sei, hieß es seitens der Stadt Linz, die am Montag zwei Wiederaufnahmeklagen beim Landesgericht Linz eingebrachte. Mit der Bgründung, dass aufgrund der neuen Tatsachen und Beweismittel die Verjährungsfrage neu zu beurteilen sei.

Leihscheine im Nachlass aus 1951

Der Streit um je zwei Werke von Gustav Klimt und Egon Schiele begann, nachdem die Erben Leihscheine aus dem Nachlass einlösen wollten. Auf diesen sei formlos vermerkt, dass die Kunstsammlerin Olga Jäger 1951 die Bilder Wolfgang Gurlitt - dem Gründer der Neuen Galerie der Stadt Linz (heute Kunstmuseum Lentos) - überlassen haben soll.

Nachdem die Kunstwerke selbst nach einer groß angelegten Suchaktion mit großzügiger Prämie für den Finder nicht wieder auftauchten, reichten die Erben 2009 Klage gegen die Stadt Linz ein - zunächst nur für ein Bild. 2011 sprach ihnen der Oberste Gerichtshof für die Schiele-Zeichnung „Paar“ bereits 100.000 Euro zu. Mehr dazu in 100.000 Euro für verschwundene Schiele-Zeichnung (ooe.ORF.at; 26.10.2011)

Prozess seit 2012, Urteil 2014, Revision 2015

Um die drei anderen Bilder wurde dann prozessiert. Im Jänner 2012 begann der erste Prozesstag des äußerst schwierigen Verfahrens. Denn alle Beteiligten von damals waren zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben und so konnte niemand genau sagen, um welche der verschwundenen Werke, es sich tatsächlich handelte. Viele Prozesstage und einige Gutachten später stand im vergangen Jahr das Urteil fest: Linz wurde zu satten 8,24 Mio. Euro plus Zinsen Schadenersatz verurteilt. Die Stadt ging in Revision, und der Fall liegt derzeit beim Obersten Gerichtshof.

Der Zufallsfund durch die Vizedirektorin des Lentos hätten die Erben bis 1993 Schadenersatz einklagen müssen, heißt es in der Aussendung der Stadt.

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