ÖVP gegen Bezahlung von Anwaltskosten

Die ÖVP in Linz drängt darauf, einen Stadtsenatsbeschluss von voriger Woche zu überdenken. Es geht um die vorläufige Bezahlung von Anwaltskosten für den früheren Finanzdirektor Werner Penn.

Knapp 84.000 Euro wird ja die Stadt vorläufig übernehmen, man behält sich aber das Recht vor, das Geld zurückzufordern - je nachdem wie das Zivilrechts- und das Disziplinarverfahren gegen Werner Penn noch ausgehen.

„Auszahlung muss gestoppt werden“

Die ÖVP hat gegen die Übernahme eines Teils der Anwaltskosten gestimmt. Vizebürgermeister Bernhard Baier sagt, die Auszahlung der Mittel müsse gestoppt werden. Es sei fraglich, ob die Stadt Linz im Regressfall das Geld einklagen kann oder es überhaupt als uneinbringlich abschreiben muss.

Gemeinderat zuständig

Weil laut Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und Penn eine grundsätzliche Anerkennung der Anwaltskosten in der Höhe von knapp 252.000 Euro in Aussicht gestellt wird, ist für Baier der Stadtsenatsbeschluss auch juristisch zu hinterfragen. Denn für solch eine Summe ist eigentlich der Gemeinderat zuständig.

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