Kind von Zug überrollt: Bedingte Haft für Mutter
Das Linzer Gericht teilte am Dienstag in einer Aussendung mit, dass bei der Strafbemessung die Unbescholtenheit, das Geständnis, die Begehung durch Unterlassen sowie die besondere menschliche und familiäre Tragödie als mildernd gewertet wurden. Ein Erschwernisgrund lag nicht vor.
„Bremse nicht angezogen“
Aber das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter die Bremse des Kinderwagens nicht angezogen hatte. Auch sei sie nicht zurück auf den Bahnsteig gegangen, als die Durchfahrt eines Güterzugs über den Lautsprecher angekündigt wurde. Daher wurde sie wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Die Frau hatte den Kinderwagen mit ihrer kleinen Tochter auf dem Bahnsteig abgestellt und war eine Stiege hinuntergegangen, um sich eine Fahrkarte zu kaufen. Als ein Güterzug durchfuhr, wurde der Buggy samt Baby auf die Gleise gezogen und überrollt. Für das gut eineinhalb Jahre alte Mädchen kam jede Hilfe zu spät.
Mandatsverfahren aus Rücksicht auf Frau
Die Frau wurde bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr zu drei Monaten bedingt verurteilt. Das Verfahren gegen den Lokführer war bereits im Vorfeld eingestellt worden, ihm konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Er war laut den Ermittlungsergebnissen sogar langsamer als erlaubt durch den Bahnhof gefahren. Auf Rücksicht auf die Frau wurde die Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Mandatsverfahren geführt. Dabei entscheidet das Gericht aufgrund der Aktenlage.
Links:
- Kind getötet: Überprüfung aller Bahnhöfe (ooe.ORF.at; 15.4.2015)
- Kind von Zug getötet: Keine Videoaufnahme (ooe.ORF.at; 9.4.2015)
- Kinderwagen rollt auf Gleise: Kind tot (ooe.ORF.at; 8.4.2015)