Swap-Prozess verschoben

Der Zivilprozess der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. um ein schief gegangenes Swap-Geschäft wurde am Freitag von Richter Andreas Pablik auf unbestimmte Zeit verschoben. Es fehlten noch mehrere Unterlagen.

Grund für die Vertagung ist eine noch ausstehende Krankenbestätigung des ehemaligen Linzer Finanzdirektors Werner Penn und das noch ausstehende Gutachten der beiden Sachverständigen Uwe Wystup und Thorsten Schmidt.

500.000 Euro zusätzliche Kosten

Mit der Fertigstellung des in der Zwischenzeit erweiterten Gutachtens rechnet Richter Andreas Pablik erst mit Ende Juni 2016. Die dadurch entstehenden zusätzliche Kosten von weiteren 500.000 Euro müssen sich die Streitparteien untereinander aufteilen. Die Kosten des Swap-Geschäftes haben sich laut BAWAG-Vertretern in der Zwischenzeit auf 580 Mio. Euro erhöht.

„Penn nicht vernehmbar“

Penn ist laut seinem heute anwesenden Rechtsvertreter derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmbar. „Ohne Einvernahme von Penn ist ein Urteil denkunmöglich“, stellte Richter Pablik klar. Penn sei noch bis März im Krankenstand und es sei unmöglich vorhersehbar, wie sein Gesundheitszustand dann sein werde, so sein Rechtsvertreter. Penn sei grundsätzlich bereit, auszusagen, solange nicht das vom OGH festgehaltene Aussageverweigerungsrecht betroffen sei. Dabei geht es um den Entschlagungstatbestand „Schande“.

Unterschiedliche Verwendung des „Marktwertes“

Das Gutachten sei erst im Entstehen, so der Richter. Einiges sei bereits abgeschlossen. So habe sich etwa sein Verdacht bestätigt, dass sowohl die Gerichte als auch die Streitparteien den Begriff „Marktwert“ völlig unterschiedlich verwenden. Um weitere Verwirrungen zu vermeiden, werde man in Zukunft das „wording“ der Gutachter verwenden. Er möchte aber kein Teilgutachten, sondern nur ein Gesamtgutachten haben, betonte Pablik.

OGH-Entscheid - und was medial kolportiert wurde

Zur OGH-Entscheidung, ob Penn aussagen müsse oder nicht, führte Pablik aus, seiner Meinung nach stehe im OGH-Urteil das Gegenteil von dem drinnen, was medial kolportiert werde, nämlich, dass er Aussagen müsse. Er möchte vor allem festhalten, dass der OGH die Zeugnisverweigerung wegen „Schande“ bejaht habe. Er sei zudem skeptisch, ob er jemanden dazu zwingen könne, eine Aussage gegen sich selbst zu machen, wenn ihm danach ein Disziplinarverfahren drohe.

„Dann werden wir nie fertig hier“

Er sehe auch praktische Probleme bei der Durchführung der Einvernahme von Penn. „Es ist fraglich, ob eine sinnvolle Befragung von Penn möglich ist. Jede Frage wird hinterfragt werden und weitere Kreise ziehen. Die Relevanz wird sich nicht leicht offenbaren. Das kann zu Verwirrung führen, dass sich auch der Zeuge nicht mehr auskennt. Dazu kommt noch sein Gesundheitszustand“, so Pablik. Zeugen seien hier schon fertig gemacht worden.

Er möchte vermeiden, dass nach zwei Stunden Befragung der Zeuge wieder sechs Monate in Krankenstand geht. „Dann werden wir nie fertig hier“, so Pablik. Er geht davon aus, dass eine Einvernahme von Penn in der ersten Jahreshälfte 2016 nicht möglich sein wird. Penn muss nun bis 15. Jänner eine Bestätigung über seine Erkrankung dem Gericht vorlegen. Ob es sinnvoll ist, Penn erst nach der Fertigstellung des Gutachtens zu befragen, wollen die Streitparteien erst nach Einsicht in die Krankenbestätigung entscheiden.

Weitere Auswertung von Datenbeständen

Weitere Themen waren am Freitag noch die Auswertung von Datenbeständen von den Festplatten von Penn und Marktdaten zur Swap-Berechnung, die von der BAWAG beigestellt werden sollen. Wenn nicht, dann müssten dies die Sachverständigen machen, was wiederum die Kosten erhöhen würde, da sie dann einen Bloomberg-Zugang bräuchten, wie Pablik betonte.

FPÖ: Appell an Penn

Am Sonntag richtete der auch für Finanzen zuständige Linzer Vizebürgermeister Detlef Wimmer (FPÖ) einen Appell an den ehemaligen Linzer Finanzdirektor Werner Penn. Penn solle die Einvernahme vor Gericht möglichst schnell hinter sich bringen, soweit es sein Gesundheitszustand erlaube, so Wimmer. Das Verfahren dürfe nicht zu einer unendlichen Geschichte werden. Letzlich könnte der Prozess theoretisch auch noch jahrelang dauern, solange kein Urteil möglich ist. „Eine Aussicht, die mangels finanzieller Gewissheit für die Stadt überhaupt nicht erstrebenswert wäre“, so Wimmer.

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