Prozess gegen Ex-Primar wieder vertagt

Der Prozess gegen einen Ex-Primar eines Linzer Krankenhauses, dem schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird, ist am Dienstag im Landesgericht Linz erneut vertagt worden.

Der Angeklagte hatte sich mit einer ärztlichen Bestätigung - „bettlägerig mit fieberhaftem Infekt“ - entschuldigt. Vor der Vertagung warf sein Verteidiger noch dem Richter Befangenheit vor.

Vorwurf von Unregelmäßigkeiten

Dem angeklagten 59-Jährigen werden Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Privatpatienten-Honoraren auf Kosten seiner Mitarbeiter vorgeworfen, der Schaden soll 700.000 Euro betragen. Es geht um Sonderklasse-Gebühren, die nach einem spitalsintern festgelegten Schlüssel dem Primar und den behandelnden Oberärzten zustünden. Der Mediziner soll sie nicht vereinbarungsgemäß an alle Mitarbeiter abgerechnet haben. Nach einer Beschwerde von Ärzten kam der Fall ins Rollen, eine Untersuchung wurde eingeleitet.

Im Oktober 2013 wurde der Mediziner zunächst fristlos entlassen. Das bekämpfte er vor dem Arbeitsgericht. Später einigte man sich auf eine einvernehmliche Kündigung und beendete damit das Verfahren. Nun geht es um den strafrechtlichen Aspekt.

Richter wegen Befangenheit abgelehnt

Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Dienstag kam es zu einem Geplänkel zwischen Richter und Verteidiger. Letzterer hatte seit der ersten Verhandlung am 5. November mehrere Beweisanträge im Zusammenhang mit der bisherigen Befragung von Zeugen gestellt, weil sich dabei Widersprüche ergeben hätten. Er ließ anklingen, der Richter könnte schon der Beweiswürdigung durch das Schöffengericht vorgegriffen haben.

Als es um einen neuen Verhandlungstermin ging und der Richter als nur noch möglichen Termin den 24. Dezember vorschlug, war dies dem Verteidiger nicht recht. Der Vorsitzende erklärte, er hätte den Prozess auch lieber bereits am Dienstag abgeschlossen. Als er bemerkte, „einen grippalen Infekt - das hält ein gestandener Mediziner schon aus“, lehnte ihn der Rechtsanwalt wegen Befangenheit ab.

„Sie werden eh keine Rücksicht nehmen“

Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück und wies danach den Antrag auf Ablehnung mit der Begründung ab, der Richter sei „weder objektiv noch subjektiv befangen, eine Voreingenommenheit oder Parteilichkeit ergibt sich nicht“. Als der Vorsitzende als nächsten Verhandlungstermin den 23. Dezember vorschlug, fügt sich der Anwalt resignierend mit dem Kommentar „geht nicht, aber Sie werden eh keine Rücksicht nehmen“. Über seine Anträge, gegen die sich die Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertreter der Privatbeteiligten aussprachen, wird beim neuerlichen Termin entschieden.

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