Schuldspruch nach Selbstjustiz

Ein brutaler Fall von Selbstjustiz hat das Landesgericht Linz beschäftigt. Angeklagt waren eine Frau und drei Männer. Sie sollen einen jungen Linzer auf dem Hauptbahnhof verprügelt und schwer verletzt haben, weil dieser drei Sparbüchsen gestohlen haben soll.

Wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung mussten sich die vier Beschuldigten zwischen 19 und 31 Jahren am Donnerstag vor dem Landesgericht in Linz verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, sich gemeinsam an einem Bekannten gerächt zu haben, dem sie die Plünderung von drei Spardosen vorwarfen.

„Bestrafung“ mit Fußtritten

Gemeinsam lockten die vier den Linzer Anfang November letzten Jahres zum Busterminal auf dem Hauptbahnhof Linz. Dort „bestraften“ sie den Mann, indem sie ihn mit zahlreichen Faustschlägen und Fußtritten malträtierten und seine Geldtasche raubten.

Urteile nicht rechtskräftig

Der 27-Jährige erlitt bei der brutalen Attacke Verletzungen der Milz sowie Prellungen und Hämatome. Am Landesgericht Linz sind der 31-Jährige und der 23-Jährige zu je fünf Monaten unbedingter Haft, die 20-Jährige und der 19-Jährige zu je vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.