18 Jahre für tödliche Vergewaltigung

Ein 39-jähriger Gmundner ist am Mittwoch am Landesgericht Wels wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn zu 18 Jahren Haft.

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 feierten das spätere Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennisclub in Gmunden mit Sportkollegen. Laut Anklage soll der Mann danach die 51-jährige Frau in ihrem Garten bewusstlos geschlagen, vergewaltigt und ihr anschließend noch einen Stoß gegen den Kopf versetzt haben.

Tat stets bestritten

Der 39-Jährige hatte die Tat stets bestritten. Er gab nur einvernehmlichen Sex zu und berichtete von einem Sturz. Das Opfer lag rund 40 Stunden lang hilflos in seinem Garten, bevor es entdeckt wurde. Es starb einige Tage später im Spital, ohne noch einmal zu Bewusstsein gekommen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf etliche Gutachten aus unterschiedlichen Fachbereichen. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte der Frau gefolgt ist und sich eine Abfuhr geholt hat. Dann habe er sie niedergeschlagen, sich an der Wehrlosen vergangen, ihr „in Tötungsabsicht“ noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt und das Grundstück verlassen.

Angeklagter: „Einvernehmlicher Sex“

Der Beschuldigte schilderte die Nacht völlig anders: Seine Ehefrau sei von der „feucht-fröhlichen“ Feier früher nach Hause gegangen zu den Kindern. Er sei noch geblieben und habe sich mit dem späteren Opfer in dessen Garten verabredet. Dort sei es zum Sex gekommen. Danach sei die 51-Jährige gestürzt. Er habe ihr aufgeholfen, sie sei wohlauf gewesen und er gegangen. Als er erfuhr, wie sie gefunden wurde, sei er „am meisten schockiert gewesen, dass wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird“. Er meldete sich selbst bei der Polizei, die ihn wenig später festnahm.

Die 51-Jährige hatte bei der Party - laut Schilderung mehrerer Zeugen - erstmals seit dem Tod ihres Mannes einige Monate zuvor keine Trauerkleidung mehr getragen. Der Angeklagte soll mehrfach abfällige Bemerkungen über ihre kurze Hose gemacht haben. Ihre Hotpants seien der Frau so zum Verhängnis geworden, „dass er sie niederschlug, vergewaltigte, 40 Stunden im Garten halb nackt in einer Urin- und Blutlache, von Maden übersät liegen ließ“, fasste die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer zusammen.

39-Jähriger reagierte mit Kopfschütteln

Die Geschworenen sprachen den 39-Jährigen mit sieben zu einer Stimme der Vergewaltigung für schuldig und mit sechs zu zwei des versuchten Mordes durch Unterlassung der Hilfeleistung. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte reagierte auf das Urteil ruhig, wie er den gesamten Prozess über gewesen war, aber mit Kopfschütteln. Seine Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit gewertet, und, dass es beim Mordversuch geblieben sei - das Opfer hatte noch gelebt, als der mutmaßliche Täter ging. Erschwerend wurde das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen gerechnet und die „besondere Rücksichtslosigkeit“.

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