Prozess nach tödlicher Vergewaltigung

In Wels hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 39-Jährigen begonnen. Er soll im vergangenen Sommer in Gmunden eine Bekannte in ihrem Garten vergewaltigt und getötet haben. Ein erstes Gutachten bescheinigt ihm Zurechnungsfähigkeit.

Zum Auftakt bevölkerten zahlreiche Medienvertreter das Gerichtsgebäude. Als der Angeklagte - gepflegt, im blauen Anzug - in den Saal geführt wurde, wirkte er optimistisch und ließ sich bereitwillig fotografieren. Er folgte dem Anklagevortrag mit verschränkten Armen und häufigem Kopfschütteln. Ihm drohen zehn bis 20 Jahre Haft.

Angeklagter vor Gericht und Prozessakten

salzi.at

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 sollen das Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennisclub gemeinsam mit Sportkollegen gefeiert haben. Dort sprach der 39-Jährige laut Anklage die gerade verwitwete Frau, die erstmals seit dem Tod ihres Mannes keine Trauerkleidung, sondern Hotpants trug, auf ihr Outfit an und machte immer wieder abfällige und anzügliche Bemerkungen darüber. Sie soll verletzt auf seine Wortmeldungen reagiert und die Feier verlassen haben.

Anklage: Bewusstlose vergewaltigt und getötet

Der Angeklagte sei der Frau gefolgt, in ihrem Garten sei es zu einem Zusammentreffen gekommen, schilderte die Staatsanwältin. Er habe Sex mit ihr gewollt, sie habe abgelehnt. Er habe ihr einen Faustschlag versetzt, sie mit einem Stoß zu Sturz gebracht und die bewusstlos auf dem Boden liegende Frau vergewaltigt.

Danach soll er ihr laut Tatrekonstruktion der Anklage noch einen Stoß gegen den Kopf versetzt haben, um sie zu töten. Das Opfer starb Tage später, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, allerdings an der Sturzverletzung, nicht an dem letzten Schlag.

Einvernehmlicher Sex?

Der Angeklagte leugnete in seiner Einvernahme alle Vorwürfe vehement. Er habe einvernehmlichen Sex mit dem Opfer gehabt, ihm aber nichts angetan. Bei der Schilderung der Details brach er in Tränen aus: „Es ist unverzeihlich, aber ich bin fremdgegangen.“ Mehrmals betonte er sein schlechtes Gewissen als Ehemann, mit der Bluttat will er aber nichts zu tun haben.

„Der Angeklagte ist unschuldig“, sagte der Verteidiger. Die vielen Sachverständigen seien uneins. „Welchen Wert sollen diese Gutachten haben?“ Auch der „Kronzeuge“ der Staatsanwaltschaft - ein Mithäftling, dem der Angeklagte gestanden haben soll, dass er die Frau mit einem Stein geschlagen habe - „will sich nur wichtig machen“.

Tatnach als „feucht-fröhlich“ beschrieben

Der Beschuldigte schilderte die Vereinsfeier in der Tatnacht als „feucht-fröhlich“. Seine Frau sei früher nach Hause gegangen zu den Kindern. Er sei noch geblieben und habe sich mit dem späteren Opfer in dessen Garten verabredet. Dort sei es zum Sex gekommen, alles sei sehr schnell gegangen. Danach sei die Frau gestürzt. Er habe ihr aufgeholfen. „Ich Trottel bin gegangen. Im Nachhinein ist das völlig verantwortungslos gewesen.“ Er will aber keine Verletzung bei der Frau bemerkt haben.

Die Tanzlehrerin und der Mann kannten einander nach dessen Schilderungen bereits seit vielen Jahren - vom Tennisverein und auch beruflich. Es sei ein „freundschaftlich-kollegiales Verhältnis“ gewesen. „Sie war eine hübsche, attraktive Frau.“

DNA-Spuren durch „übliche Fummelei“

Dass DNA-Spuren des Mannes an etlichen Kleidungsstücke des Opfers zu finden waren, obwohl er der Frau nichts ausgezogen haben will, schob der Verteidiger auf die „übliche Fummelei“, auch der Angeklagte erklärte sich das so. Immer wieder musste er auf Nachfragen des Gerichts aber einräumen, dass bestimmte Spurenlagen nicht zu seinen Schilderungen des Ablaufs passen, was ihm selbst ein Rätsel sei. „Die Gutachten sind mit der Verantwortung des Angeklagten, die Frau sei nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gestürzt, nicht in Einklang zu bringen“, so die Staatsanwaltschaft.

Zurechnungsfähigkeit bescheinigt

Die psychiatrische Sachverständige bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Er reagiere aber aggressiv, wenn sein öffentliches Ansehen in Gefahr sei, heißt es in ihrem Gutachten. Zudem attestierte sie ihm eine „emotionale Verarmung“ und wies darauf hin, dass er in den Gesprächen mit ihr auffällig stark betont habe, sexuell uninteressiert zu sein.

Gegen 18.00 Uhr soll am Mittwoch der erste Verhandlungstag zu Ende gehen. Dieser wird aber erst der Auftakt für ein längeres Verfahren gewesen sein. Mindestens fünf weitere Verhandlungstage sollen am 20., 26. und 30. Juni sowie am 1. und am 2. Juli noch folgen. Am 2. Juli könnte das Urteil gesprochen werden.

Kastner und Müller als Sachverständige

Etwa 20 Zeugen sollen im Lauf des Verfahrens befragt werden. Nachdem das Opfer und der Angeklagte vor der Tat eine Feier eines Tennisvereins besuchte hatten, wird es sich bei den Zeugen hauptsächlich um Bekannte der beiden handeln, die ebenfalls zu den Gästen dieses Festes gehörten. Ihre Aussagen werden genauso in das Urteil einfließen wie die Ergebnisse der sechs Sachverständigen. Da zählt man auch auf bekannte Persönlichkeiten, wie Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner und den Kriminalpsychologen Thomas Müller. Auch die Gutachten der Gerichtsmedizin und weitere medizinische Expertisen werden erläutert.

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