Kritik an neuer Wohnbeihilfeverordnung

Die neue Wohnbeihilfeverordnung in Oberösterreich treibe vor allem kranke und behinderte Menschen sowie ihre Angehörigen noch weiter in die Armut. Das kritisiert der Verein „Chronisch Krank“ und fordert eine Änderung des Gesetzes.

Denn derzeit sehe das neue Gesetz etwa vor, dass man die Wohnbeihilfe nur dann beantragen kann, wenn man ein Jahreseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von rund 4.500 Euro beziehe.

Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet

Da aber das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet werde, bekämen Menschen, die ihre chronisch kranken oder behinderten Angehörigen pflegen, deswegen keinen Beruf ausüben können und nur das Pflegegeld beziehen, keine Wohnbeihilfe mehr. Gemeinsam mit einigen anderen Verschärfungen treffe das Gesetz vor allem sozial schwache Menschen, und das sei unwürdig für Oberösterreich als einem der wirtschaftlich stärksten Bundesländer, so der Verein.

Haimbuchner dementiert

„Die oberösterreichische Wohnbeihilfeverordnung treibe sicherlich niemanden in die Armut“. Mit dieser Feststellung reagiert Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) auf die Kritik des Vereines „Chronisch krank“.

Er erklärt dazu, würde man das Pflegegeld als Einkommen rechnen, dann würden hunderte Menschen den Anspruch auf Wohnbeihilfe verlieren. Ihm komme es auf die Treffsicherheit an, niemand solle durch das soziale Netz fallen. Deswegen würden alle Beschwerdefälle genau unter die Lupe genommen und analysiert, warum es zu Problemen gekommen sei.

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