Swap: Linz beteiligt sich am Verfahren

Linz beteiligt sich jetzt am Strafverfahren gegen den ehemaligen Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) und den ehemaligen Finanzdirektor Werner Penn. Das kündigte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Dienstag an. Vorerst würden je 100.000 Euro Schadenersatz gefordert.

Mayr und Penn stehen ab 2. Dezember vor Gericht, wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Abschluss des ominösen Franken Swap-Geschäfts mit der BAWAG-PSK. Mayr und Penn wird Untreue vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Beide weisen die Vorwürfe zurück.

Hintergrund ist eine riskante Zinswette, die die Stadt bei der BAWAG abgeschlossen hat und aus der nun Verluste in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro drohen. Parallel zum Strafprozess läuft ein Zivilprozess am Handelsgericht Wien, sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen unbekannte Täter im Umfeld der Bank.

Beteiligung auf Anraten der Anwälte

Luger erklärt im Telefonat mit dem ORF, er habe gar keine andere Möglichkeit. „Wir sind verpflichtet, die Stadt im Falle einer Verurteilung schadlos zu halten“, so Luger. Nur mit einer Beteiligung am Strafverfahren könnte die Stadt eben bei einer Verurteilung Schadenersatz von Mayr und Penn fordern.

Darauf sei man von den Rechtsanwälten hingewiesen worden. Und würde er darauf verzichten, könnte der Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen ihn entstehen, erklärt Luger weiter. Im Fall einer Verurteilung würde man vorerst je 100.000 Euro Schadenersatz fordern. Allerdings wolle er sich die Entscheidung im Stadtsenat absegnen lassen, so Luger.

Kurzfristige Entscheidung

Dass sich die Stadt erst jetzt, kurz nach dem Bürgermeisterwechsel für eine Prozessbeteiligung entschieden und nicht schon nach der Anklageerhebung und damit noch während der Amtszeit seines Vorgängers Dobusch, erklärt Luger einerseits mit dem Aktenlauf im Haus und andererseits mit der Tatsache, dass die nächste geplante Sitzung der Stadtregierung erst nach Prozessbeginn stattfinde.

Eine Beteiligung am Strafverfahren müsse aber vor Prozessbeginn angemeldet werden, verweist Luger auf Ratschläge der städtischen Anwälte. Daher sei jetzt eine kurzfristige Entscheidung notwendig. Mit dem Zivilverfahren zwischen BAWAG-PSK und der Stadt Linz um den Franken-Swap hat die jetzige Entscheidung keinen Zusammenhang.

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