Weiter Diskussion um Schlamm-Entsorgung

Wohin mit dem Schlamm nach dem Hochwasser? Diese Frage stellen sich sowohl der Verbund als auch Gemeinden als Straßenerhalter und viele Landwirte. Nicht für alle gelten die selben Regeln.

Nicht jeder kann mit dem durch das Hochwasser angeschwemmten Schlamm machen, was er möchte. Der Verbund etwa muss nach Meinung der oberösterreichischen Wasserrechtsexperten um Bewilligung ansuchen, um Schlamm und Sand wieder in die Donau schütten zu dürfen. Ein entsprechender Bescheid steht jedoch noch aus.

Bauern dürfen einackern

Bauern und Gemeinden brauchen in der Regel aber keine Bewilligungen, sagt Wasserlandesrat Rudi Anschober (Grüne). Es müsse jedoch unterschieden werden, ob der Schlamm etwa durch Öl kontaminiert sei oder nicht. Denn das sei dann ein Problemstoff, der nicht in die Donau gelangen oder eingeackert werden dürfe. Ein nicht kontaminierter Schlamm sei kein Problem, weil es ein natürlicher Stoff sei.

„Das Ministerium geht davon aus, dass Landwirte, die Anschlammungen in einer Höhe von 30 bis 40 Zentimeter haben, diese auch einackern dürfen. Es würde außerdem Sinn machen, dass man für die betroffenen Landwirte im Eferdinger Becken ähnliche Entschädigungsregelungen trifft, als für jene im Machland“, so Anschober.

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Hilfe beim Katastrophenfonds

Bei Wegen und Straßen gelte die Geringfügigkeit. Mengen, die nicht mit großen Geräten bearbeitet werden müssen, dürften rückgebracht werden.

Wenn Schlamm abtransportiert werden muss, können die Bauern um Hilfe beim Katastrophenfonds ansuchen. Die Frist für diese Ansuchen wurde jetzt vorerst einmal verlängert. Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) sagte den betroffenen Landwirten größtmögliche Unterstützung bei der Entsorgung des Schlamms zu.