Heckenschütze in Steyr verurteilt

Zum Amoklauf mit einer Kalaschnikow ist Donnerstagabend im Landesgericht Steyr ein Urteil gefällt worden. Der angeklagte 52-jährige Pensionist wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten wegen versuchten Mordes an den einschreitenden Cobra-Beamten sowie zwei Zivilisten, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie gefährlicher Drohung schuldig. Weil sie ihn aber als zurechnungsunfähig beurteilten und er laut Gutachten weiterhin gefährlich ist, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer Anstalt.

Prozess gegen Heckenschützen in Steyr

foto-kerschi.at/Werner Kerschbaummayr

Der 52-Jährige erbat sich nach der Verkündung des Urteils drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Wie durch ein Wunder“ keine Verletzten

Der Angeklagte, der bisher unbescholten war, jedoch Alkohol und psychische Probleme hat, drehte am 19. März plötzlich durch: Er schoss mit der legal erworbenen Waffe von zwei Balkonen. Menschen auf der Straße brachten sich panisch in Sicherheit. Mitglieder der Sondereinheit Cobra nahmen den Mann schließlich fest, obwohl er auch auf sie feuerte. Menschen kamen - laut Staatsanwaltschaft „wie durch ein Wunder“ - bei dem Vorfall nicht zu Schaden, aber ein Diensthund wurde bei dem Zugriff tödlich verletzt.

Heckenschütze in Steyr

APA / Phillip Rothmaier

In der zweitägigen Verhandlung erklärte der 52-Jährige, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Er wisse zwar inzwischen, dass er eine gefährliche Situation herbeigeführt habe. Doch das verstehe er nicht, denn das passe nicht zu dem Bild, das er von sich habe. Sein Verteidiger betonte, sein Mandant habe niemanden töten wollen und auch nicht gezielt geschossen - mehr dazu in Amokschütze kann sich nicht erinnern.

Dem widersprachen einige der befragten Zeugen. Sie schilderten, dass sie sich in Todesangst in Sicherheit gebracht hätten. Ein Waffensachverständiger stellte fest, Treffer mit der großkalibrigen Waffe wären absolut tödlich gewesen.

Psychische Probleme und Alkoholprobleme

Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten drei Probleme: Er sei eine schizoide Persönlichkeit, alkoholabhängig und leide unter Angstzuständen. Zusammenfassend kam sie zum Befund, dass er zum Tatzeitpunkt als „schuldunfähig“ zu bezeichnen sei.

Da die drei dem Angeklagten attestierten Probleme noch nicht behoben seien und auch nur zum Teil mit Medikamenten zu behandeln oder heilbar, bestehe auch in der Zukunft Gefährlichkeit. Straftaten mit schweren Folgen, von Verletzungen bis Tötung, seien nicht auszuschließen. Sie befürwortete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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