Fünf Monate bedingt für Bürgermeister

Der Bürgermeister von Steinhaus bei Wels, Harald Piritsch (FPÖ), ist am Freitag am Landesgericht Wels wegen Amtsmissbrauchs zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 6.030 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seit Oktober 2003 ist Harald Piritsch nicht nur Bürgermeister von Steinhaus bei Wels, sondern seit 1992 auch im Bauamt der Gemeinde tätig. Zwei Bauprojekte sollen in seiner Gemeinde ohne Genehmigung begonnen und durchgeführt worden sein, gegen die Piritsch auch einen einen Baustopp verhängte. Als aber trotzdem weitergearbeitet wurde, habe er das in einem Fall der Bezirkshauptmannschaft nicht angezeigt. Soweit die Anklage.

Vor Gericht sagte Piritsch, dass er in seiner Ausbildung nie davon gehört habe, dass eine Anzeige notwendig wäre, wenn ohnehin in naher Zukunft ein positiver Baubescheid absehbar war. Das Gericht ging aber davon aus, dass er von der Anzeigeverpflichtung wusste. Die Einhaltung seines Bauverbots habe er nicht überprüft, weil er an die Handschlagqualität seines Gegenübers geglaubt habe, so der Bürgermeister.

Maisfeld verdeckte Sicht auf Baustelle

Den Vorwurf, dass er doch auf dem Weg zur Arbeit sehen hätte müssen, dass seine Anordnung nicht befolgt und auf den Baustellen einfach weitergebaut wurde, ließ er nicht gelten. Er konzentriere sich beim Fahren auf die Straße und nicht auf die Umgebung. Außerdem hätte ihm ein Maisfeld die Sicht verdeckt. Ein Zeuge wollte mit Fotos beweisen, dass, man die Baustelle sehr wohl gesehen habe. Vertreter eines Bauherren erklärten, sie könnten die Arbeiten zeitlich nicht mehr einordnen und das Bautagebuch sei nicht mehr auffindbar.

Piritsch wurde auch für schuldig befunden, eine Bauverhandlung einberufen zu haben, ohne dass ein Teil der Fläche umgewidmet war. In drei Teilfakten der Anklage wurde er freigesprochen. In einem Fall erstattete Piritsch eine Anzeige bei der BH. Allerdings erst nach Hinweisen des Landes, dass trotz mündlich verhängten Baustopps weitergearbeitet werde. Die Bezirkshauptmannschaft erledigte die Sache dann aber nicht innerhalb der Verjährungsfrist.

Mildes Urteil - Berufung eingelegt

Das milde Urteil bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft begründete das Gericht mit der zusätzlichen Geldstrafe, der langen Verfahrensdauer seit Mai diesen Jahres und der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten. Der Verteidiger des Bürgermeisters legte dennoch Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.