Scharfe Kritik an Fußfessel-Urteil

Das Urteil über einen Salzburger Vergewaltiger erregt auch am Tag danach die Gemüter. Kritik an der Entscheidung für die Fußfessel vom OLG Linz kommt nicht nur aus der Politik. Kein gutes Haar lässt der Verein Neustart an dem Urteil.

Wie berichtet, muss der Mann nicht ins Gefängnis, sondern darf seine Haft mittels elektronischer Fußfessel im Hausarrest verbüßen. Er hat in den Jahren 2005 und 2006 ein damals 15 bzw. 16-Jähriges Mädchen vergewaltigt - mehr dazu in Vergewaltiger muss nicht in Haft (salzburg.ORF.at).

„Opferschutz hat versagt“

Kein gutes Haar lässt der Verein Neustart an dem Urteil. Der Verein gliedert Straftäter wieder in die Gesellschaft ein und bietet Opferschutz an. Im Fall des damals 15- bzw. 16-jährigen Mädchens habe der Opferschutz versagt, sagt Andreas Zembaty, Pressesprecher von Neustart: „Offensichtlich ist dabei schiefgegangen, dass diese Hilfe nicht angeboten worden ist. Denn die Hilfe kann nicht nur darin bestehen, dass der Straftäter, der ihr das angetan hat, in Haft ist. Die Hilfe muss auch darin bestehen, dem Opfer die Chance zu geben, mit dem Trauma dieser Tat fertig zu werden.“

Opfer: „Justiz schenkt ihm alles“

„Man überlegt sich dann schon, ob es überhaupt Sinn gemacht hat, das zur Anzeige zu bringen. Die Justiz schenkt ihm alles, er kann machen, was er will. Auf der anderen Seite denke ich mir: Wenn man nur ein Kind davor schützen konnte, war es das schon wert“, so das heute 22-jährige Opfer.

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Angst der Frau dürfte steigen

Nun muss ihr Vergewaltiger keinen einzigen Tag hinter Gitter, wodurch die Angst bei der heute jungen Frau laut Zembaty steigen dürfte: „Ich glaube, dass diese Angst tatsächlich jetzt nochmal steigt, weil diese Frau auch den Eindruck haben muss, dass sie nicht wirklich ernst genommen wird mit ihren Ängsten.“

„Sehr positive Prognose über Täter“

Wie es zu dem Urteil des Oberlandesgerichts für die Fußfessel kam, kann sich Zembaty nur mit einer sehr positiven Prognose über den Salzburger erklären. Diese Prognose stand in einer Stellungnahme der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter, die in solchen Fällen immer beizuziehen ist. Darin steht auch das Risiko für einen Rückfall. Die Begutachtungsstelle gibt jedoch keine Empfehlungen ab. Daher kann es, wie in diesem Fall, vorkommen, dass die Fußfessel von der Justizanstalt Salzburg nicht genehmigt wurde, vom Oberlandesgericht Linz schon. Zudem sind offenbar weitere Kriterien erfüllt, wie zum Beispiel ein fester Arbeitsplatz oder eine positive psychologische Untersuchung.

„Nur fünf Prozent werden rückfällig“

Derzeit tragen vier Männer in Österreich eine elektronische Fußfessel, nachdem sie wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, 22 Sex-Täter haben ihren Hausarrest bereits abgesessen. Aus dem Justizministerium heißt es, nur fünf Prozent der Sexualstraftäter werden wieder rückfällig.

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