Mögliche Prämienerhöhung bei KFZ-Haftpflicht

Ab 1.1.2012 ist die Mindestversicherungssumme der KFZ-Haftpflicht EU-weit von sechs auf sieben Millionen Euro erhöht worden. Das kann für Versicherungsnehmer eine Prämienerhöhung mit sich bringen. Diese zieht jedoch auch ein Sonderkündigungsrecht mit sich.

Wenn man in diesen Tagen eine Prämienerhöhung der KFZ-Haftpflichtversicherung bekommt, muss man diese nicht einfach so hinnehmen.

Innerhalb von 30 Tagen nach Verständigung durch die Versicherung kann der Vertrag gekündigt werden. Das sei eine Chance, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, so das Onlineportal „durchblicker.at“ - ein Partner der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Ein bis zwei Millionen Autofahrer betroffen

Ein Wechsel kann sich deutlich in der Geldbörse bemerkbar machen. Demnach können bei der Haftpflichtversicherung bis zu 400 Euro jährlich gespart werden, bei der Kaskoversicherung bis zu 900 Euro. Von der Änderung der Mindestversicherungssumme sind in Österreich ein bis zwei Millionen Autofahrer betroffen.

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