Verhandlungsbeginn für „Scheinvater“

21 Jahre lang hat ein Mann für seine vier Kinder gesorgt. Dann stellte sich heraus, dass keines von ihm stammt. Am Bezirksgericht Weyer wurde jetzt erstmals verhandelt, wie viel Geld er zurückbekommen soll.

Ein aus dem Bezirk Steyr-Land stammender Mann steht inzwischen als leiblicher Vater eines der Kinder fest, er muss sich nun auch einem Vaterschaftstest für zwei weitere Kinder unterziehen und dem 48-jährigen Betrogenen Unterhaltszahlungen rückerstatten. Über die Höhe wird das Gericht entscheiden. Der Anwalt des Mannes fordert Rückzahlungen von 72.000 Euro für Spielzeug, Schulausbildung, Urlaube und Unterhaltskosten. Mehr dazu in „Scheinvater fordert Unterhalt zurück“.

Der leibliche Vater will sich an viele Details nicht mehr erinnern können, die für die Berechnung von Bedeutung sein könnten: Etwa ob er für seine in der Bergbauernzone 3 gelegene Landwirtschaft Förderungen bekommen hat oder welche Autos er seit 1989 besaß.

Zwei Monate Bedenkzeit

Die Richterin hat nun zwei Monate Zeit, die Höhe des Betrages festzulegen, den der leibliche Vater bezahlen muss. Sollten die Vaterschaftstests ergeben, dass der 72-Jährige auch noch von weiteren Kindern der Vater ist, würde der Prozess fortgesetzt werden.