BAWAG klagt Linz auf 418 Millionen

Im Streit über ein Swap-Geschäft rund um einen Franken-Kredit der Stadt Linz bringt jetzt die BAWAG eine Schadenersatzklage ein. Die Bank macht knapp 418 Millionen Euro geltend. Für den Linzer Bürgermeister entbehrt die Klage jeder Grundlage.

Nachdem die Stadt Linz ihre eigene Klage gegen die Bank am Montag im zweiten Anlauf eingebracht hat, sieht sich auch die BAWAG nun klagsberechtigt. Die Klagsschrift soll bis Ende der Woche bei Gericht einlangen. Einen Grund, die Forderung in der Bilanz abzuschreiben oder Rückstellungen dafür zu bilden, sieht der Bankvorstand nicht.

BAWAG-Chef Byron Haynes

APA/Herbert Pfarrhofer

BAWAG-Chef Byron Haynes

„Wir wollen unsere Forderung jetzt gerichtlich feststellen lassen“, sagten BAWAG-Chef Byron Haynes und -Finanzvorstand Andreas Arndt Montagabend vor Journalisten in Wien. Die BAWAG gehe davon aus, dass die Forderung „valide“ und „intakt“ ist. Abschreiben müsse man sie nur, sollte sie uneinbringlich sein. Dass Linz bloß nicht zahlen wolle, sei kein hinreichendes Argument.

Anerkennung durch jahrelange Zahlungen

Die Stadt Linz ist der Auffassung, das „Wettgeschäft“ sei 2007 rechtswidrig zustande gekommen, und hatte die Bank geklagt (Streitwert: 25 Millionen Euro). Die BAWAG hingegen argumentiert, Linz habe einen gültigen Gemeinderatsrahmenbeschluss und jahrelang Zahlungen geleistet - und damit über fast vier Jahre die rechtliche Existenz anerkannt. Die dem US-Fonds Cerberus gehörende Bank wird in der Causa von der Anwaltskanzlei Wolf Theiss unterstützt und hat sich für die gerichtliche Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten versorgt.

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Die Bank will 417,7 Millionen Euro von der Stadt. Zum Marktwert des Swap von rund 350 Millionen Euro macht das Institut noch Kosten aus der „vorfälligen Beendigung“ geltend. Ein noch höheres Risiko entstünde nur, würde die Schweizer Nationalbank die Franken-Bindung an den Euro wieder kippen, glaubt der Vorstand. Viel lieber hätte man zu einem viel früheren Zeitpunkt einen außergerichtlichen Vergleich gehabt. Das wäre billiger gewesen.

Ein Gerichtsverfahren durch alle Instanzen könnte freilich bis zu vier Jahre dauern. Die Bank sei deshalb für eine „Lösung“ mit Linz, hieß es Montagabend. Leider, so Haynes, habe es dazu bis dato keine direkten Gespräche gegeben. Einen solchen Deal wollte man aber auch nicht vorher über die Medien beschreiben. Spekulationen, in der Bank würde wegen der Swap-Affäre teure Rückstellungen fällig, die ein Mehrfaches des Jahresgewinns ausmachten, wurden vom BAWAG-Vorstand dementiert.

Klage für Dobusch nicht unerwartet

Für den Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) entbehrt die angekündigte Gegenklage der BAWAG jeder Grundlage. Die Schadenersatzklage komme für die Stadt nach den von ihr eingeleiteten Maßnahmen nicht unerwartet. „Das Geschäft ist unwirksam, daher entbehrt die angekündigte Klage der BAWAG jeder Grundlage“, betonte Dobusch. Sie könne daher nur abgewiesen werden. Für den Bürgermeister ist völlig unklar, wie sich der von der Bank angeführte Schaden zusammensetze.

„Bisher hat die BAWAG nicht einen Beleg für ihre Forderung vorgelegt, obwohl sie eine Abrechnung schon vor einiger Zeit angekündigt hat. Die Forderung der BAWAG ist daher auch der Höhe nach nicht nachvollziehbar“, erklärte der rechtswissenschaftliche Berater der Stadt, Universitätsprofessor Meinhard Lukas, in der Presseaussendung.

„Wir werden recht bekommen“

„Wir werden beim Handelsgericht Wien recht bekommen und bereits geleistete Zahlungen wieder erhalten“, gibt sich Bürgermeister Dobusch überzeugt. „Es wird sich herausstellen, dass die BAWAG dem vormaligen Finanzdirektor der Stadt Linz in Wahrheit eine zwanzigfache Währungswette mit perfider Risikostruktur angeboten hat. Damit hat sie alle gesetzlichen Grenzen gesprengt, die im Umgang mit einer Stadt einzuhalten sind.“

Für den FPÖ-Fraktionsobmann Sebastian Ortner ist das Vorgehen der BAWAG in dem Fall „unverschämt“. Er forderte in einer Presseaussendung die Einstellung aller Geschäftsbeziehungen mit der Bank. Für die KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn ist die angekündigte Verweigerung der Aussage durch BAWAG-Mitarbeiter im Sonderkontrollausschuss des Gemeinderates ein „Schuldeingeständnis“ der Bank.

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