Mögliche Konsequenzen für Bombendroher
„Es ist eine Bombe versteckt“ - hinter dieser Bombendrohung dürfte ein Einzeltäter stecken. Der Mann hatte am Samstag gegen 23.00 Uhr zweimal hintereinander bei unterschiedlichen Welser Polizeiinspektionen angerufen und damit gedroht, dass in einer halben Stunde in der Messehalle eine Bombe hochgehen werde. Mehr dazu in: „Konzert nach Bombendrohung abgebrochen“ (ooe.ORF.at)
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Die beiden Telefonate wurden nicht aufgezeichnet, weil der anonyme Anrufer nicht die Notrufnummer, sondern die Nummer der jeweiligen Dienststellen wählte, heißt es von Ermittlern. Sie gehen derzeit davon aus, dass der Mann kein politisch motiviertes Ziel hatte.
Eine falsche Bombendrohung ist bei weitem kein Lausbubenstreich, betont die Polizei. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden. Zudem muss der Täter für die entstandenen Kosten aufkommen.
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- Mögliche Konsequenzen für Bombendroher (ooe.ORF.at)