Hitler-Haus: Enteignung im Ministerrat
Mit einem eigenen Bundesgesetz soll das Geburtshaus von Adolf Hitler in der Braunauer Vorstadt enteignet werden. Der Gesetzesentwurf lag jetzt mehrere Wochen zu Begutachtung auf. Wirklich große Kritik daran gab es nach Angaben des Innenministeriums nicht.
Beschluss durch Parlament
Am Dienstag steht nun der Entwurf dieses Bundesgesetzes auf der Tagesordnung des Ministerrates. Danach fehlt noch der Beschluss des Gesetzes durch das Parlament. Das Haus ist seit den 70er Jahren vom Innenministerium gemietet, zuletzt stand es aber leer. Es gab auch Gespräche mit der Eigentümerin über eine andere Lösung. Die sind aber gescheitert.
ORF
Entschädigung für Eigentümerin
Mit der Enteignung soll, so wörtlich, eine „dauerhafte Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahendes Gedenkens an den Nationalsozialismus“ gewährleistet werden. Die Eigentümerin des Hauses wird von der Republik entschädigt. Offen ist noch, was nach der Enteignung und dem Übergang in Bundesbesitz mit dem Haus passiert.
Sobotka: Haus schleifen
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte zuletzt gemeint, er würde das Haus am liebsten schleifen lassen. Aus dem Ministerium hieß es aber sofort, dies sei die Privatmeinung des Ministers. Tatsache ist, dass jede neue Nutzung auch mit dem Denkmalschutz vereinbart werden muss, denn das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau steht unter Denkmalschutz.
Links:
- Kein einfacher Abriss von Hitlers Geburtshaus (ooe.orf.at)
- Hitler-Haus: Innenministerium plant Enteignung (ooe.orf.at)