Swap: Linz nach Prozess-Sieg optimistisch

Nachdem das niederösterreichische Bruck an der Leitha seinen Swap-Prozess gegen die RLB NÖ-Wien nicht rechtskräftig gewonnen hat, fühlt sich die Stadt Linz in ihrem eigenen Rechtsstreit mit der BAWAG P.S.K. bestärkt.

Das Urteil decke sich über weite Strecken mit der Linzer Rechtsposition, reagierte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) in einer Presseaussendung am Dienstag.

„Relevante Rechtsfragen beurteilt“

„Es handelt sich um das erste Urteil eines österreichischen Gerichts, das diverse, auch im Prozess zwischen Stadt Linz und BAWAG P.S.K. relevante Rechtsfragen erörtert und abschließend beurteilt“, so Luger. Als Beispiele nannte er die Beratungspflicht der Bank, die besondere Schutzwürdigkeit von Gemeinden und die Aufklärungspflicht des Geldinstituts über den negativen Anfangswert des Swap.

„Aufklärung hätte zur Beratungspflicht gehört“

In seiner Urteilsbegründung wies der Richter unter anderem darauf hin, dass die Aufklärung über den zum Abschlusszeitpunkt negativen Marktwert zur Beratungspflicht gehört hätte - egal, ob dieser Wert marktüblich war oder nicht. Das ist einer der Punkte, auf den auch die Linzer Rechtsvertreter immer wieder pochen.

Swap-Verfahren liegt derzeit auf Eis

Die RLB NÖ-Wien wurde dazu verurteilt, Bruck an der Leitha gut 355.000 Euro plus Zinsen zu bezahlen. Der Prozess zwischen Linz und der BAWAG am Handelsgericht Wien bewegt sich allerdings in einer anderen Dimension. Hier geht es laut Bank um mehr als eine halbe Milliarde Euro. Das Verfahren liegt derzeit auf Eis, weil die Stadt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hat.

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