Kein Urteil zur Prüfungsbestechung

Der erste von rund 110 Fällen mutmaßlicher Bestechung bei Deutschprüfungen hätte am Landesgericht Linz verhandelt werden sollen. Es gab aber kein Urteil, weil die Prüferin nicht erschienen war. Sie war als Zeugin geladen.

400 Euro soll die 54-jährige Türkin der 43-jährigen Prüferin bezahlt haben. „Die Frau wollte, dass die Lehrbeauftragte ihr die Prüfungsfragen vor dem Test mitteilt,“ so Walter Eichinger, Vizepräsident des Linzer Landesgerichts. Die Prüferin hätte die falsch beantworteten Fragen berichtigen und der Angeklagten die Chance geben sollen, einen neuen Text zu verfassen.

Bis zu drei Jahre Haftstrafe

Bei der Einvernahme zeigte sich die Angeklagte, die als Reinigungskraft tätig ist, grundsätzlich geständig. Aber: Die Lehrbeauftragte habe ihr unentgeltlich geholfen. Der Türkin wird Bestechung und Urkundenunterdrückung vorgeworfen. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft, so Eichinger.

Prozess vertagt

Am Freitag gab es aber kein Urteil, weil die Prüferin, die als Zeugin geladen war, nicht vor Gericht erschienen war.

Insgesamt 110 Fälle ermittelt

Die Linzer Polizei hat rund 110 derartige Fälle ermittelt und zur Anzeige gebracht. Die Prüferin muss sich am 8. April vor Gericht verantworten. Mitangeklagt sind ihre Schwester sowie zwei 43-jährige Männer, die Prüfungskandidaten gegen Geld vermittelt haben sollen. Auch ein 41-jähriger Kandidat ist mitangeklagt.

Die Prüferin arbeitete unter anderem für den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Man habe den zuständigen Behörden alle Verdachtsfälle gemeldet und die Sicherheitsstandards erhöht, heißt es vom ÖIF.

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Geld für positive Prüfungsergebnisse (ooe.ORF.at)