Spionagefall: OLG Linz wartet auf Salzburger Akt

Nachdem im Bundesheerspionagefall die zuständige Salzburger Richterin über den beschuldigten Ex-Offizier keine Untersuchungshaft verhängt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, die vom Oberlangesgericht (OLG) Linz geprüft wird. Es werde rasch entschieden, hieß es.

Der pensionierte Bundesheeroffizier aus Salzburg war am Wochenende im Mühlviertel festgenommen worden. Der Ex-Oberst soll mehr als 20 Jahre als Spitzel für die Russen tätig gewesen sein. Am Dienstag lehnte die Haftrichterin eine Untersuchungshaft des 70-Jährigen ab, weil sie keine Fluchtgefahr und Tatbegehungsgefahr mehr sieht. Er muss aber Handy und Computer abgeben und auf alle technischen Kommunikationsmittel verzichten. Außerdem muss er sich täglich bei der nächsten Polizeiinspektion melden, hieß es.

Anwalt begrüßte Enthaftung

Der Anwalt begrüßte die Entscheidung – es sei ein Beweis für Objektivität und Unabhängigkeit der Justiz in Österreich. Sein Mandant habe niemals österreichische Staatsgeheimnisse oder sensible Daten verraten oder preisgegeben - mehr in Spionage: U-Haft für Ex-Offizier abgelehnt (salzburg.ORF.at). Die Staatsanwaltschaft Salzburg war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte Beschwerde ein. Die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr seien von solcher Intensität, dass ihnen nur durch Haft begegnet werden könne, teilte die Behörde mit.

„Sache wird vordringlich behandelt“

Weil die Salzburger Justiz dem OGL Linz untersteht, ging der Fall nach Oberösterreich. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz wird am Mittwoch voraussichtlich nicht mehr über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen die Enthaftung des unter Spionageverdacht stehenden Ex-Offiziers entscheiden. Der Akt sei noch in Salzburg, so OLG-Sprecher Wolfgang Seyer zur APA, daher sei nicht vor Donnerstag mit einer Entscheidung zu rechnen. Allerdings werde die Sache vordringlich behandelt.