Kindesentziehung: Weitere Haftstrafe für Ägypter

Jener 55-jährige gebürtige Ägypter, der bereits drei Mal wegen Kindesentziehung am Landesgericht Steyr rechtskräftig verurteilt wurde, bekam am Freitag erneut einen Schuldspruch und weitere zwölf Monate unbedingte Haft.

Es war nun das vierte Mal vor Gericht: Zuvor war der 55-Jährige zu drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Am Freitag wurde der Ägypter zu weiteren zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Wenig Hoffnung

Der Mann soll seine Söhne - inzwischen neun und zehn Jahre alt - seit rund sechs Jahren bei seiner Familie in Ägypten versteckt halten. Die Richterin begründete den Schuldspruch damit, dass der 55-Jährige ein Mal wöchentlich mit seiner Familie in Ägypten telefoniere und davon auszugehen sei, dass er den Aufenthalt der Kinder kenne. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beim Prozess am Freitag am Landesgericht Steyr soll es nur wenig Hoffnung gegeben haben, dass der Mann, der auch österreichischer Staatsbürger ist, den Aufenthalt der Kinder verrät.

Die Mutter hat nach der Scheidung sowohl in ihrer früheren Heimat Ägypten als auch in Österreich das Sorgerecht für die beiden Kinder erhalten. Dennoch wartet sie seit sechs Jahren vergeblich auf die Rückkehr ihrer Söhne, die inzwischen neun und zehn Jahre alte sind.

„Ende ist derzeit nicht absehbar“

Christoph Mayer, Sprecher des Landesgerichts Steyr, sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: "Die Mutter hat die Kinder seit vielen Jahren nicht gesehen, obwohl sie das Recht dazu hat. Selbst, wenn es zu einer neuerlichen Verurteilung kommt und der Angeklagte die Kinder neuerlich nicht herausgibt, wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben, ob es einen neuerlichen Strafantrag gibt. Das Ende ist derzeit nicht absehbar.“

Auch Landeskriminalamt sucht nach den Brüdern

Es sei 2012 eine Entscheidung des Familienclans gewesen, die Kinder in Ägypten zu behalten. Nur der 55-Jährige könnte diese Entscheidung revidieren. Währenddessen suchen auch die Fahnder vom Landeskriminalamt Oberösterreich weiterhin nach den Brüdern. In Ländern wie Ägypten, wo es keine offiziellen Melderegister gibt, sei dies trotz Unterstützung der österreichischen Botschaft sehr schwierig, auch weil man von der Kooperation der dortigen Behörden abhängig sei, so ein Ermittler.