Pflegerin nach tödlichem Vorfall verurteilt
Der 69-jährige Mann starb zwei Tage später im Krankenhaus. Die Strafverfügung ist nicht rechtskräftig. Das berichtet das „Neue Volksblatt“ in seiner Donnerstag-Ausgabe.
Anklage lautete auf fahrlässige Tötung
Die Staatsanwaltschaft Wels hatte der 53-jährigen Pflegerin fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Vorfall ereignete sich im November des Vorjahres im Institut Hartheim in Alkoven (Bezirk Eferding). Die Pflegerin soll aus Versehen zu heißes Wasser in die Badewanne eingelassen und dann den Raum verlassen haben, um sich um andere Bewohner zu kümmern.
Hälfte der Strafe bedingt ausgesprochen
Der 69-jährige Bewohner konnte noch durch Laute auf sich aufmerksam machen, er erlitt aber schwere Verbrennungen. Der geistig und körperlich beeinträchtigte Mann starb zwei Tage später im Unfallkrankenhaus in Linz. Das Bezirksgericht Eferding verhängte die Geldstrafe über die 53-Jährige per Strafverfügung, wobei die Hälfte bedingt ausgesprochen wurde.
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- Tödliche Verbrennungen durch zu heißes Wasser (ooe.ORF.at; 27.11.17)