SPÖ: „Fragwürdige Praxis“ bei Wohnbeihilfe

Mehr als 155.000 Euro hat die Mietervereinigung heuer bereits erkämpft. Hauptprobleme sind laut SPÖ etwa intransparente Betriebskostenabrechnungen oder die „fragwürdige Praxis“ bei der Zuerkennung der Wohnbeihilfe.

Pro Jahr werden von der Mietervereinigung rund 200 Betriebs- und Heizkostenabrechnungen geprüft. Dabei sei zuletzt festgestellt worden, dass vermehrt technische Vorschriften unter dem Begriff „Betriebskosten“ auf die Mieter übergewälzt würden. Darunter fallen etwa Beträge für Brandschutz, Sicherheit oder die Kosten von Wartungsarbeiten.

Neue „rigorose“ Verlangen

Ein zunehmendes Problem ist laut dem Landesvorsitzenden der Mietervereinigung Peter Binder (SPÖ) die Zuerkennung der Wohnbeihilfe durch das Land Oberösterreich. Seit Jahresbeginn werde für die Zuerkennung der Wohnbeihilfe „rigoros“ die Vorlage eines schriftlichen Mietvertrages verlangt.

Selbst in jenen Fällen, in denen laut Gesetz kein schriftlicher Vertrag notwendig sei, so Binder. Etwa bei Vorliegen eines gültigen mündlichen Vertrages oder bei Ableben des Hauptmieters, wenn die Kinder, Lebensgefährten oder Geschwister die Mietrechte übernehmen wollen.

„Kreis der Beihilfenempfänger klein halten“

Könne kein schriftlicher Mietvertrag vorgelegt werden, werde die Wohnbeihilfe auch dann gestrichen, wenn sämtliche andere Voraussetzungen wie etwa die Einkommenshöhe vorhanden seien. Für Binder ist das ein politisch motivierter Versuch, den Kreis der Wohnbeihilfenempfänger möglichst klein zu halten. Und das, obwohl leistbare Wohnungen im Zentralraum immer weniger würden.

Haimbuchner: Sorgsamer Umgang mit Steuergeldern

„Die Kontrollmechanismen der Abteilung Wohnbauförderung sind ein effektives Mittel, um einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern zu garantieren, aber auch um jenen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie auch wirklich brauchen und Missbrauch zu verhindern“, so Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner. Für ihn steht die Forderung der Mietervereinigung „in eklatantem Widerspruch zu Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Gerechtigkeit und lässt ihrerseits die dahinter stehende politische Motivation erkennen“.