Missbrauchsprozess: Haftstrafe für Firmpaten

Am Montag ist in Ried im Innkreis ein 34-jähriger Mann vor Gericht gestanden, dem vorgeworfen wird, seinen Patensohn sexuell missbraucht zu haben. 18 Monate teilbedingte Haft lautete das Urteil am Nachmittag, das nicht rechtskräftig ist.

Im Mai 2015 soll der Angeklagte erstmals den damals noch 13-Jährigen sexuell belästigt haben, was er jedoch bestritt. Erst als der Großcousin 14 Jahre alt war, demnach im August 2015, sei es zu „sexuellen Handlungen“ gekommen. Bis 2017 kam es dann regelmäßig auch zu Oralverkehr, gestand der Mann. Häufig war sehr viel Alkohol im Spiel. Sowohl er als auch der Teenager seien oft betrunken gewesen, erklärte der Angeklagte.

Selbstanzeige nach Gespräch mit Eltern

Im Vorjahr vertraute sich der Bursche dann seinen Eltern an. Es kam zu einer Aussprache mit dem Beschuldigten, danach ging der Verwandte zur Polizei und zeigte sich an. Vor Gericht beteuerte er, dass ihm alles „sehr leidtut“. Sein mitangeklagter Lebensgefährte, mit dem er seit 2016 zusammenwohnt, hingegen leugnete, sich an dem Buben vergriffen zu haben. Der 25-Jährige meinte, dass nur einmal sein Partner und dessen Patensohn zu ihm Bett gekommen seien. Er wurde freigesprochen.

Das Gericht verurteilte der 34-Jährigen zu 15 Monate bedingter und drei Monate unbedingter Haft. Außerdem muss er die deswegen begonnene Therapie fortsetzen. Ein Teilschmerzensgeld von 2.000 Euro zahlte er noch an Ort und Stelle. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.