Prozess um Heiratsschwindlerin - Freispruch

Eine 26-jährige Frau ist am Mittwoch wegen des schweren Betrugs als Heiratsschwindlerin in Linz vor Gericht gestanden. Sie soll einem 51-Jährigen die große Liebe vorgespielt haben und so an viel Geld gekommen sein. Das Urteil „Freispuch“ ist nicht rechtskräftig.

Richterin Eva Lena Höpfl begründete den Freispruch des Schöffensenats am Mittwochnachmittag damit, dass primär die Frage zu beantworten gewesen sei, ob es sich bei der Tat um einen Heiratsschwindel gehandelt habe, was zu verneinen sei, da die Beziehung von beiden Seiten als relativ offen angesehen worden sei. Von einer dezidierten Heirat war nie die Rede gewesen, da sich der Unternehmer aus geschäftlichen Gründen nicht von seiner Frau scheiden lassen wollte. Zudem habe keine Vereinbarung über eine Rückzahlung des Geldes bestanden.

Im Saunaclub kennengelernt

Im Frühjahr 2016 soll die 26-jährige Prostituierte den 51-Jährigen in einem Leondinger Saunaclub kennengelernt haben. Bald sei die Rede von einer gemeinsamen Zukunft gewesen, mit einem Kaffeehaus in Rumänien. 90.000 Euro soll die Frau dem Mann dafür herausgelockt haben. Ein angeblicher Wohnungsbrand in der elterlichen Wohnung der Frau in Rumänien veranlasste den Mann, noch einmal 10.000 Euro herzugeben.

Beziehung per Handy beendet

Kurze Zeit später sei die Beziehung dann aber von der Frau per Kurznachricht am Handy beendet worden. Der Mann konnte zu der 26-Jährigen auch keinen Kontakt mehr herstellen. Die Frau wurde dennoch ausgeforscht.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der 51-Jährige wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen, um seine Forderungen gegenüber der 26-Jährigen gerichtlich geltend zu machen