Durch Tätersuche in Konflikt mit Gesetz
Am Donnerstag wurde bei dem Künstler eingebrochen. Als der Täter von seiner Frau in der Küche überrascht wurde, flüchtete er. Trotzdem die Polizei nach dem Täter fahndete, fehlte bisher jede Spur von dem Einbrecher. Jetzt sucht das Opfer mit einem Foto aus der hauseigenen Überwachungskamera auf seiner Facebookseite nach dem Einbrecher.
Behörden: Kritische Aktion
Das Echo auf die Aktion war bisher enorm: Über 10.000 Mal wurde das Bild angeklickt und geteilt. Bei den Behörden wird diese Aktion kritisch beobachtet, so Philip Christl von der Staatsanwalschaft Linz. „Der große Unterschied zwischen dem Privaten und der Polizei ist, dass die Polizei regelmäßig aufgrund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft, also auf einer gesetzlichen Grundlage auch, diese Lichtbild-Veröffentlichung macht – ein Privater macht die immer in Eigenregie und das birgt die Gefahr, dass ich mich selbst womöglich strafbar mache.
Datenrechtsexperten, wie der Rechtsanwalt Phillip Summereder aus Pasching, warnen sogar deutlich davor. Laut Datenschutzgesetz sollte man eine Videoüberwachung, die eine mögliche Straftat zeigen, ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Das habe auch eine praktische Relevanz, denn „wenn ich mich täusche würde ich sonst eine vielleicht unbeteiligte Person öffentlich an den Pranger stellen, unzulässigerweise“.