Jurist plädiert für Vorsorge-Vollmacht

Im Zusammenhang mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz das ab Juli kommt, plädiert der Vizepräsident der Notariatskammer OÖ für das Instrument der sogenannten Vorsorge-Vollmacht.

Wenn man am Ende seines Lebens plötzlich nicht mehr über sich und sein Vermögen entscheiden kann, und ein Gericht einen fremden Juristen als Sachwalter auswählt, bricht oft eine Welt zusammen. 60.000 Sachwalterschaften gibt es in Österreich, immer mehr in den letzten Jahren.

Gesetz soll mehr Selbstbestimmung bringen

Die Kritik lautete bisher oft: Es gebe zuviele Sachwalter, außerdem würden sie oft zu überstürzt bestellt. Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz soll sich das ab Juli ändern, erklärt der Vizepräsident der Notariatskammer Oberösterreich, Friedrich Jank: „Man möchte das Selbstbestimmungsrecht stärken. Das bedeutet gleichzeitig, dass man mit der Anzahl der Sachwalterschaften und dessen Umfang herunterkommen möchte.“

Friedrich Jank

ORF

Vizepräsident der Notariatskammer Jank rät zur „Vorsorge-Vollmacht“

Gesetz bringt Herausforderungen

Das neue Erwachsenenschutzgesetz teilt die bisherige Sachwalterschaft in vier Abstufungen ein, je nach Gesundheitszustand der Betroffenen. Sachwalter sollen in Zukunft nur noch in Einzelfällen bestellt werden. Mit neuem Namen: Gerichtliche Erwachsenenvertreter, so Jank: „Der gerichtliche Erwachsenenvertreter wird wie bisher vom Gericht bestellt werden, aber für einen genau abgegrenzten Aufgabenbereich. Wenn diese Aufgabe erledigt ist, endet dieses Amt grundsätzlich."

Aufgaben, wie etwa Bankgeschäfte, sollen dann wieder von Betroffenen selbst erledigt werden. Das neue Erwachsenenschutzgesetz bedeute mehr Rechte, aber auch mehr Rechtsunsicherheit: „Das Erwachsenschutzgesetz wird eine Herausforderung für alle Beteiligten sein, ob für Banken, Ärzte, oder Geschäftsleute. Die Situation ist nicht mehr so einfach wie früher.

Experte empfiehlt „Vorsorge-Vollmacht“

Auf die Frage, was man denn tun könne, um gar nicht in die Situation zu kommen, einen Sachwalter zu brauchen, meint der Experte: „Wir empfehlen das Instrument der sogenannten „Vorsorge-Vollmacht“, das hat sich schon in den letzten Jahren bewährt. Die Vorsorge-Vollmacht, die vor ein paar Jahren eingeführt wurde, ist ein Instrument, mit dem man zu einem Zeitpunkt Regelungen trifft, wenn es einem noch gut geht und man noch selbst Entscheidungen treffen kann." Es sei die beste Regelung, mit der dann die Behörden am wenigsten mitreden müssten, so der Experte.

Pflege Betreuung Hände

APA/dpa-Zentralbild/Sebastian Kahnert

Statt einem Sachwalter können Vertrauenspersonen bestimmt werden

Vertrauenspersonen gefragt

Auf die Frage, welche Person man für diese „Vorsorge-Vollmacht“ einsetzt, wer einen also vertreten soll, meint Jank, das sei eine Sache des Vertrauens: „Außerdem ist es ganz verschieden und hängt davon ab, ob jemand gesundheitliche Probleme hat oder ob jemand ein Unternehmen führt.“ Je nach dem für welchen Bereich oder für welchen Umfang diese Vorsorgevollmacht benötigt werde, hänge es ab, welche Personen dann eingesetzt würden. In der Praxis seien es meist Familienangehörige oder vertraute Personen, denen man das zumute und zutraue.

„Vorsorge-Vollmacht wichtig wie Testament“

Falls es bis 1. Juli, bis zur Gesetzesänderung, noch zu einer Sachwalterschaft komme oder auch in besonderen Fällen danach, dann koste diese auch Geld, laut Jank rund fünf Prozent des Jahreseinkommens des Betroffenen. Laut dem Vizepräsidenten der Notariatskammer gehe der Gesetzgeber davon aus, dass das Instrument der Vorsorge-Vollmacht genutzt werde: „Wir hatten in den vergangenen Jahren eine Verdoppelung der Sachwalterschaften, die aufgrund der alternden Bevölkerung noch weiter zunehmen werden, daher ist die Vorsorge-Vollmacht ein ganz wichtiges Instrument."

Jank hält die „Vorsorge-Vollmacht“ für mindestens so wichtig wie ein Testament: "Weil in der Vorsorge-Vollmacht regle ich für mich selber , was mit meinem Vermögen für mich gemacht wird, solange ich noch lebe. Das Testament ist erst nach dem Tod ein wichtiges Mittel.“