Nicht vorhandenes Handy mehrmals „verkauft“
Im Herbst vergangenen Jahres schloss die 23-Jährige einen Handyvertrag ab und bekam dafür ein Smartphone im Wert von rund 800 Euro. Da sie jedoch schon ein Handy besaß, entschloss sie sich, das Gerät im Internet zu verkaufen. Das passierte unter Angabe eines falschen Namens.
Lebensunterhalt mit „Verkäufen“ finanziert
Nach erfolgtem Verkauf löschte sie das Internetinserat jedoch nicht, sondern bot dasselbe Gerät gleich noch sechs Mal im Internet an. Die neuen Käufer bezahlten - und erhielten nichts dafür. Auch war die junge Frau am Telefon nicht mehr erreichbar.
Laut Polizei finanzierte sie sich mit dem eingelangten Geld ihren Lebensunterhalt. Bei der Frau handelt es sich offenbar um eine Wiederholungstäterin - denn bereits im vergangenen Jahr wurde sie wegen der gleichen Vorgehensweise und mehrerer Geschädigter angezeigt.