Hitler-Haus: Enteignung beschlossen

Der Innenausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch grünes Licht für die Enteignung von Hitlers Geburtshaus in Braunau gegeben. Koalitionsparteien sowie Grüne und NEOS stimmten einem entsprechenden Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zu.

Sobotka will die weitere Verwendung des Gebäudes nun mit Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) und dem Braunauer Bürgermeister Johannes Waidbacher (ÖVP) abklären, hieß es gegenüber der APA aus dem Innenministerium. Zugleich plant der Minister einen Architektenwettbewerb für die Neugestaltung des Geburtshauses des Nazi-Führers. „Es soll kein bejahendes Gedenken mehr ermöglicht werden, deshalb soll es eine architektonische Umgestaltung geben, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert“, so Sobotkas Ziel.

Hitlers Geburtshaus Braunau

ORF

Soll keine Pilgerstätte werden

Durch die Enteignung soll verhindert werden, dass das Haus eine Pilgerstätte für Neonazis und Rechtsextremisten wird. Baulich soll das Gebäude so umstrukturiert werden, dass es sich nicht mehr als Erinnerungsort eignet. In Frage käme sowohl eine Nutzung für sozialpädagogische Einrichtungen als auch für Verwaltungseinheiten, so Sobotka.

Gegen das Gesetz zur Enteignung stimmten laut Parlamentskorrespondenz die FPÖ und das Team Stronach. Die beiden Parteien halten eine Enteignung des Gebäudes demnach für überschießend. Es wäre angebracht gewesen, weitere Gespräche mit der Eigentümerin zu führen, so der FPÖ-Abgeordnete Walter Rosenkranz. Die Freiheitlichen glauben zudem nicht, dass man mit einer Enteignung zweifelhaftes Gedenken vor Ort unterbinden kann. Das Team Stronach sieht darüber hinaus nicht einmal sicher geklärt, dass Hitler tatsächlich in dem Gebäude geboren wurde.

„Positiver Nutzung“ durch Enteignung möglich

In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird darauf hingewiesen, dass eine vertragliche Lösung mit der Besitzerin der Liegenschaft trotz jahrelanger Anstrengungen nicht möglich gewesen ist. Die per Anfang 2017 vorgesehene Enteignung würde nun die Möglichkeit eröffnen, durch eine „positive Nutzung“ der Liegenschaft einen deutlichen Kontrapunkt zur historischen Stellung des Hauses zu setzen. In Frage käme theoretisch auch ein Abriss des Gebäudes, auf Belange des Denkmalschutzes muss explizit keine Rücksicht genommen werden.

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