Schlepperprozess: Zwei Jahre unbedingt

Nach einem Unfall eines Schlepperautos mit 40 Personen 2015 in Niederösterreich, haben sich am Montag im Landesgericht Linz ein Beschuldigter aus Perg und einer aus Linz verantworten müssen. Der Perger wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingt verurteilt.

Am 18. August 2015 kam auf der Außenring Schnellstraße (S1) bei Mödling ein Kastenwagen vermutlich wegen zu hoher Geschwindigkeit ins Schleudern und prallte gegen eine Leitschiene. In dem Fahrzeug waren rund 40 Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, die bei dem Crash teilweise verletzt wurden. Der Lenker machte sich aus dem Staub.

2.800 Kilometer in vier Tagen

Den Wagen hatte der Erstangeklagte, ein in Perg in OÖ lebender türkischstämmiger Österreicher, angemietet. Innerhalb von vier Tagen waren damit 2.800 Kilometer zurückgelegt worden. Der Mann wurde von mehreren Flüchtlingen als derjenige identifiziert, der sie an der serbisch-ungarischen Grenze in den Wagen gepfercht und hinter ihnen die Türe geschlossen habe. Der Zweitangeklagte, ein in Linz lebender Türke, soll laut Anklage der Lenker gewesen sein. Auf einer Wasserflasche im Ablagefach der Fahrertür wurden seine Fingerabdrücke gefunden

Angeklagte leugneten Schlepperei

Die zwei Angeklagten, beide vorbestraft, leugneten die Schlepperei. Der Österreicher will das Fahrzeug nur als Übersiedlungsauto gemietet haben. Selbst als ihn Richterin Bettina Ganglberger-Roitinger angesichts der vielen Widersprüche in seinen Aussagen eindringlich darauf hinwies, dass ein Geständnis mildernd wäre, blieb er hartnäckig dabei, unschuldig zu sein.

Er behauptete u.a., ein Bekannter eines Freundes habe sich das Auto von ihm ausgeborgt, um seine Familie aus Wien zu holen. Dass er in einer früheren Vernehmung gesagt hatte, der ominöse Mann habe sich den Wagen für einen Transport von Hausrat geliehen, erklärte er damit, dass die Begriffe im Türkischen gleich seien. Das verneinte allerdings der daraufhin von der Richterin dazu befragte Dolmetscher.

In Widersprüche verwickelt

Der Zweitangeklagte leugnete ebenfalls die Beteiligung an der Schlepperfahrt. Auch er widersprach sich selbst, Zeugen und dem anderen Beschuldigten. Dennoch sah die Richterin bei ihm die Beteiligung nicht als erwiesen an, weil nicht geklärt werden konnte, wie die Wasserflasche in das Auto gekommen ist. „Die Suppe ist einfach zu dünn“, so Ganglberger-Roitinger und sprach den Mann bezüglich der Schlepperei im Zweifel frei. Wegen anderer Punkte - u.a. Körperverletzung, Drogendelikte und Diebstahl einer Geldbörse - fasste er vier Monate unbedingt aus.

Der Erstangeklagte wurde allerdings wegen Schlepperei schuldig gesprochen und bekam zwei Jahre Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung. Seine Verteidigerin kündigte Berufung an, der andere Mann erbat sich Bedenkzeit. Staatsanwältin Lisa Resch gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.