Nationalpark will „Rechts-Reparatur“

Weil eine Jägerin keinen Ersatz für das Erlegen eines Luchses aus einem Wiederansiedlungsprojekt zahlen muss, will der Nationalpark Kalkalpen eine „Rechts-Reparatur“. Beim OGH wurde Revision gegen das Schadenersatzurteil eingelegt.

Die Jägerin und ihr Ehemann wurden bereits zu Geldstrafen verurteilt, weil jeder von ihnen einen Luchs erlegt hatte. In einem Zivilprozess war die Frau auch zu einem Schadenersatz in Höhe von 12.001 Euro - so viel kostet die Auswilderung eines neuen Tiers - verurteilt worden. Dagegen berief sie jedoch erfolgreich.

„Fatale Signalwirkung für alle Artenschutzprojekte“

Für den Nationalpark hat dieses Urteil eine „fatale Signalwirkung für alle Artenschutzprojekte“, so Mayrhofer. Mit derartigen Rechtsauslegungen würde „Wilderei als Kavaliersdelikt und nicht als Kapitalverbrechen“ gesehen, kritisierte auch Naturschutzbund-Obmann Josef Limberger in der gemeinsamen Pressekonferenz den Richterspruch der zweiten Instanz.

Begründung: kein unmittelbarer Vermögensschaden

Die Begründung, dem Nationalpark sei bei dem Verlust eines Wildtieres kein unmittelbarer Vermögensschaden entstanden, stieß bei den NGOs auf Unverständnis. Denn im Zuge einer 15a-Vereinbarung sei der Nationalpark zur Wiederansiedlung der Luchse in den Kalkalpen gesetzlich verpflichtet. Daraus leite sich auch eine Ersatzpflicht ab, wenn ein Tier wegfalle. Somit müsse auch eine Schadenersatzpflicht festgeschrieben werden, forderte WWF-Luchsprojektleiter Christian Pichler ebenfalls eine entsprechende Gesetzesergänzung.

Luchs als Baby

APA/M. Kronsteiner

Der getötete Luchs „B7“ als Jungtier

Die Aussicht auf Erfolg hält Mayrhofer für nicht schlecht. Immerhin hatte die zweite Instanz in ihrem Abweisungsurteil dem Nationalpark ausdrücklich die Möglichkeit einer ordentlichen Revision vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) eingeräumt. Denn noch gebe es keine ausreichende Judikatur in der Causa.

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