OGH: Linz muss für verschwundene Bilder zahlen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Streit um die verschwundenen Klimt- und Schiele-Bilder die Stadt Linz zur Zahlung von 8,21 Millionen Euro verurteilt, berichtete das „Neue Volksblatt“ am Mittwoch. Linz hofft auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

„Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 8.210.000 Euro samt vier Prozent Zinsen seit 12. 6. 2015 binnen 14 Tagen zuhanden des Klagevertreters zu zahlen“, heißt es in dem Urteil des OGH, der damit das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigte. Gegen dieses war die Stadt Linz in Revision gegangen. Sie verweigerte die Zahlung, da die Bilder angeblich Fälschungen und damit wertlos seien. Der OGH kam jedoch zu der Ansicht, dass das eine Unterstellung sei.

Leihgabe aus 1951

1951 hatte die damalige Eigentümerin Olga Jäger ein Gemälde von Gustav Klimt sowie drei Bilder von Egon Schiele an die Neue Galerie der Stadt Linz (heute Lentos) verliehen. Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. Die Nachkommen klagten zuerst nur in einem Fall. 2011 sprach ihnen der OGH für die Schiele-Zeichnung „Paar“ 100.000 Euro zu.

Nach Ersturteil in Revision

In einer weiteren Klage ging es um die drei anderen Bilder - die Klimt-Zeichnung „Zwei Liegende“ sowie Schieles Aquarell „Junger Mann“ und dessen Ölgemälde „Tote Stadt“. Diesmal bekamen die Erben vom Oberlandesgericht Linz 8,21 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen, woraufhin die Stadt eben in Revision ging.

Linz setzt auf gefundene Dokumente

Dennoch könnte die Causa damit noch nicht ausjudiziert sein. Laut der Stadt Linz hat die Vizedirektorin des Lentos erst vor einigen Tagen ein Schriftstück gefunden, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt hat. Damit wäre die erste 16 Jahre später eingebrachte Klage verjährt. Aufgrund dessen hat die Stadt beim Landesgericht zwei Wiederaufnahmeklagen zur Neubeurteilung der Verjährungsfrage eingebracht. Die Vorprüfung ist am Laufen.

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