Grüne: Rechtsstreit über Mindestsicherung

Die Grünen wollen die in Oberösterreich geplante Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte und Schutzberechtigte vor den Verfassungsgerichtshof bringen. ÖVP und Freiheitliche fordern, die Zahlungen um bis zu 60 Prozent reduzieren.

Eine Kürzung sei „mit Sicherheit rechtlich nicht zulässig“, meint Eva Glawischnig. Die grüne Parteichefin kündigte an, alles daran zu setzen, die geplante Gesetzesänderung auch rechtlich zu bekämpfen. Durch einen Antrag im Nationalrat wollen die Grünen die Bundesregierung dazu bringen, ein Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof einzuleiten.

„Kärntner Verhältnisse“

ÖVP und Freiheitliche planen in Oberösterreich, die Mindestsicherung für Asylberechtigte und Schutzberechtigte von derzeit 914 Euro pro Monat auf maximal 520 zu kürzen und damit - neben Einsparungen - auch ein „gesellschaftspolitisches Signal“ zu setzen, wie es heißt. Sie wolle „Kärntner Verhältnisse“ in Oberösterreich verhindern, so Glawischnig, wie sie unter dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider geherrscht hätten - mit der Missachtung von Bundesgesetzen und der Verfassung.

60 Prozent wollen Kürzung

Er würde sich wünschen, dass sich die grüne Parteichefin bei ihren Kollegen in Oberösterreich informiert, meint der ÖVP-Landesgeschäftsführer, Wolfgang Hattmannsdorfer. Im Unterausschuss des Landtages hätten die Rechtsexperten ganz klar festgehalten, dass es einen klaren rechtlichen Handlungsspielraum für diese Maßnahme gäbe. Auch die Meinungsforscher würden den schwarz-blauen Kurs bestätigen, so Hattmannsdorfer. 60 Prozent der Menschen in Oberösterreich würden die Kürzungen für gerechtfertigt halten.

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