VfGH hebt Wahl in Molln nicht auf

Der VfGH hat eine Wahlanfechtung in Molln zurückgewiesen. Dort war Mitte Oktober der ÖVP-Kandidat als Ortschef gewählt worden. Erst später hatte sich herausgestellt, dass er nur durch eine falsche Computereingabe in die Stichwahl gekommen war.

Molln hat seit Mitte Oktober einen Bürgermeister, der nach dem ersten Wahlgang eigentlich nur auf Platz 3 gelegen ist. Doch beim Auszählen waren drei Stimmen falsch in den Computer eingegeben worden, weshalb ÖVP-Kandidat Fritz Reinisch anstelle des Vertreters der Bürgerliste zur Stichwahl antreten durfte - und sich dort prompt gegen den SPÖ-Konkurrenten durchsetzen konnte.

VfGH: „Erster Wahlgang nicht beeinsprucht“

Wenige Tage nach der Wahl wurde der Fehler bekannt, und alle drei Parteien haben die Wahl angefochten - das hat der Verfassungsgerichtshof jetzt allerdings zurück gewiesen und so begründet: Gegen das Ergebnis des ersten Wahlganges war kein Einspruch erhoben worden. Es wurde also kundgemacht, nicht beeinsprucht - und ist damit gültig. Deshalb wurde auch die Stichwahl regelkonform durchgeführt, so der VfGH.

ÖVP-Bürgermeister ließ sich doch angeloben

Das offensichtlich fehlerhafte Zustandekommen des Wahlergebnisses im ersten Wahlgang habe - weil kein fristgerechter Einspruch erfolgte - nicht mehr aufgegriffen werden können. ÖVP-Bürgermeister Reinisch hatte ursprünglich erklärt, auf das Amt zu verzichten, weil es ihm nicht zustehe - er ließ sich dann aber doch angeloben.

„Sehr erfreut über klare und rasche Entscheidung“

Fritz Reinisch, inzwischen als Bürgermeister von Molln angelobt, sagte am Freitag im Gespräch mit ORF-Redakteur Thomas Psutka, er sei sehr erfreut über den klaren und raschen Verfassungsentscheid. Er fühle sich daran gebunden:

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Nach der Wahl hatte Reinisch noch gemeint, dass er keinen Anspruch auf das Bürgermeisteramt hat – mehr dazu in Bürgermeisterwahl in Molln ungültig (ooe.ORF.at; 24.10.15).

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