VKI-Netzprobleme bei Erlagscheinaktion

Wer mit einem Erlagschein eine Rechnung bezahlt und dafür eine Gebühr verrechnet bekommt, kann diese nach einem Urteil des OGH zurückfordern. Der VKI hat eine entsprechende Aktion für die Konsumenten gestartet, doch die Technik streikt.

Etwa zwei bis drei Euro haben viele Unternehmen in Rechnungen aufgeschlagen, wenn per Erlagschein bezahlt wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heuer erkannt, dass diese Erlagscheingebühren jedoch bereits seit 1. November 2009 zu Unrecht verlangt wurden. Damals trat das so genannte Zahlungsdienstegesetz in Kraft, welches derartige Gebühren verbietet. Sie können seit Juli über eine Aktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), für die vergangenen fünf Jahre zurückverlangt werden.

Datenbank steht wegen Wartungsarbeiten

Laut VKI haben sich bisher 400 Oberösterreicher gemeldet. Sie haben sich auf der VKI-Homepage registriert, die Daten ihrer Rechnungen eingegeben und welche Gebühr durch die Zahlung per Erlagschein oder durch Telebanking angefallen ist. Im Schnitt hat jeder 60 Rechnungen eingegeben, bei zwei Euro Erlagscheingebühr pro Rechnung könnten also 120 Euro herausschauen.

Die Aktion läuft noch bis 30. September, österreichweit haben bisher 4.700 Konsumenten ihre Ansprüche geltend gemacht, so der VKI. Es könnten noch mehr sein, doch ausgerechnet in den vergangenen Tagen stand die Datenbank im Internet wegen Wartungsarbeiten still.

Screenshot "Wartungsarbeiten" VKI-Seite

ORF

„Viele zahlen zurück oder geben eine Gutschrift“

Über die Hälfte der erfassten Rechnungen stammen von Telekommunikationsunternehmen, knapp ein Drittel von Versicherern, dahinter folgen Stromrechnungen. Nach Ablauf der Aktion geht der VKI auf die betroffenen Unternehmen zu, viele zahlen zurück oder geben eine Gutschrift in einer kommenden Rechnung, heißt es.

Probleme gab es laut VKI mit der Wiener Städtischen Versicherung und Mobilfunkanbieter Drei, die sich in einer ersten Reaktion ablehnend gezeigt haben. Diese Probleme sollen aber ausgeräumt sein. Nicht zurück gibt es laut VKI eine Zusatzgebühr der Banken, etwa wenn Erlagscheine am Bankschalter eingezahlt wurden und die Bank für die Bearbeitung eine zusätzliche Gebühr verlangt hat.

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