Wiederbetätigung aus Sehnsucht nach Freundin

Nicht aus Überzeugung, sondern weil er unbedingt eine Freundin haben wollte, ist ein Gemeindemitarbeiter aus Altmünster in Konflikt mit dem Verbotsgesetz geraten. Der beeinträchtigte junge Mann wollte offenbar eine Frau beeindrucken.

Alle, die ihn kennen, wüssten, dass er kein Nazi ist, so eine Angehörige des jungen Mannes. Dennoch ließ sich der 25-Jährige dazu hinreißen, einschlägige Fotos und Videos aus dem Internet herunterzuladen und in einem Sozialen Netzwerk zu veröffentlichen. Das brachte ihm nun nicht nur eine Anzeige wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ein, sondern kostete ihn auch seinen Job im Gemeindeamt Altmünster. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der junge Mann geständig gezeigt.

Partnerin war sein größter Wunsch

Hinter den Vorfällen steckt aber offenbar etwas anderes, heißt es aus dem näheren Umfeld des 25-Jährigen. Der junge Mann soll sich - auch aufgrund seiner Beeinträchtigung - mit sozialen Kontakten sehr schwergetan haben und sehr verschlossen gewesen sein. Dabei habe er sich vor allem eine Freundin gewünscht. Über ein Soziales Netzwerk habe der 25-Jährige schließlich Kontakt zu einer Frau aus Osteuropa bekommen. Diese Internetbekanntschaft erwies sich für den Altmünsterer jedoch als verhängnisvoll. Die Frau ließ ihre Sympathie für den Nationalsozialismus durchblicken. Um sie nicht zu verlieren und auch um sie zu beeindrucken, habe der Gemeindemitarbeiter schließlich einschlägiges Material gesammelt und gepostet. Seit drei Monaten sei der Kontakt aber beendet, versichert eine Angehörige.

Staatsanwaltschaft: „Kein Fall mit 35 Glatzköpfen“

Jetzt, nachdem der junge Mann endlich in einer Sozialgruppe Fuß gefasst und Aufnahme gefunden hätte, komme dieses Verfahren wie ein Keulenschlag. Der 25-Jährige zeigte sich gegenüber der Staatsanwaltschaft übrigens kooperativ und ließ eine freiwillige Nachschau in seiner Wohnung zu. Auch bei der Staatsanwaltschaft beschwichtigte man auf Nachfrage, dass es hier „nicht um einen Fall mit 35 Glatzköpfen“ gehe.