Offene Fragen bei privaten Flugdrohnen
Die kleinen Fluggeräte gelten rechtlich gesehen nicht als Luftfahrzeuge sondern als Spielzeug. In Deutschland dürfen sie maximal fünf Kilogramm schwer sein, in Österreich maximal 25 Kilo und die Antriebsenergie darf den Wert von 79 Joule nicht überschreiten.
ORF
Die Spielzeugfluggeräte dürfen laut dem Linzer Rechtsanwalt, Pilot und Spezialist für das Luftfahrtgesetz, Kurt Lichtl, maximal 30 Meter hoch fliegen und es dürfen damit keine Bilder fremder Grundstücke oder Personen gemacht werden. Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Auflagen können laut Lichtl mit Strafen von bis zu 25.000 Euro belegt werden.
ORF-Redakteur Patrick Steinbock im Gespräch mit Rechtsanwalt Kurt Lichtl:
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Bei Abstürzen der kleinen Drohnen mit Schäden an Gegenständen oder Personen genügt eine Haushaltsversicherung.