Mithäftling vergewaltigt: Haftstrafen

Ein 18-Jähriger und ein 17-Jähriger sind am Dienstag im Landesgericht Linz wegen Vergewaltigung eines Mithäftlings schuldig gesprochen worden. Der Ältere erhielt zweieinhalb Jahre Haft, seine Bewährungsstrafen wurden widerrufen.

Der Jüngere, der wegen Vergewaltigung im Linzer Wasserwald bereits vier Jahre ausgefasst hatte, erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Androhung von Folter

Zu dritt saßen die drei Burschen im März in der Justizanstalt Linz in Untersuchungshaft. In der Nacht zum 20. März soll es dann zu den gewalttätigen und sexuellen Übergriffen gekommen sein. Laut Anklage schlugen der 18- und der damals 16-Jährige einen ebenfalls 16-jährigen Mithäftling und zwangen ihn durch Androhung von Folter mit einem Besenstiel dazu, sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen.

Justizanstalt schaltete Staatsanwaltschaft ein

Der damals 16-Jährige deutete den Vorfall danach bei einer Einvernahme an. Die Justizanstalt schaltete daraufhin die Staatsanwaltschaft ein, die auch Ermittlungen aufnahm. Die beiden Angeklagten leugnen die Vergewaltigung.

Mehrere Fälle in Österreich

Der Fall hatte im Sommer für beträchtliches Aufsehen gesorgt. Er war gemeinsam mit ähnlichen Vorfällen in Jugendstrafanstalten in Wien und in Graz bekanntgeworden. Für heftige Diskussionen hatte auch gesorgt, dass Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in einer ersten Reaktion auf einen in Wien bekanntgewordenen Fall gemeint hatte, der „Strafvollzug“ sei „kein Paradies“ und das ein Einzelfall sei.

Kurz darauf waren dann die weiteren Zwischenfälle in Wien, Graz und eben in Linz an die Öffentlichkeit gelangt. In der Jugendabteilung der Justizanstalt Linz gibt es seit dem Vorfall keine Viererzellen mehr, sondern nur noch Zweierzellen.