Zwölf Jahre unbedingt für Ex-Pater

Der ehemalige Konviktsdirektor des Stiftes Kremsmünster (Kirchdorf an der Krems) ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem heute 79-jährigen, mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ordensmann des Stiftes Kremsmünster, werden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah eine „Strukturiertheit in den Verfehlungen“ des Angeklagten. Erschwerend wertete es den langen Tatzeitraum und die Vielzahl der Opfer bzw. Delikte. „Die Dauer und die Gleichgültigkeit des Angeklagten übersteigt für uns alles Dagewesene“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Er ersuchte die Opfer um Verständnis, dass es nicht die Kompetenz des Strafgerichts sei, das Verhalten anderer Akteure über die Anklage hinaus zu beleuchten. „In einem anderen Umfeld wären diese Vorfälle unmöglich gewesen.“

Opferanwälten fehlte Reue

Der Prozess fand großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte hatte zwar ein Geständnis abgelegt und sich bei den Opfern entschuldigt, die Opferanwälte vermissten aber Reue. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt, weil die Taten verjährt seien.

Als mildernd sah das Schöffengericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein Geständnis - „auch wenn es relativiert wurde“, so der Vorsitzende - und, dass der heute 79-Jährige bereits eine Zahlung an ein Opfer geleistet habe. Die Aussagen der Geschädigten wertete der Senat als miteinander in Einklang zu bringen und schlüssig. Der Angeklagte vernahm das Urteil ruhig und zeigte wenig Reaktion.

Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Orden wird alles aufarbeiten

Der Abt des Stiftes, Ambros Ebhart, reagierte nach dem Urteil in einer knappen schriftlichen Stellungnahme: „Es ist gut, dass das Gerichtsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Dadurch musste sich der Beschuldigte der Verantwortung stellen. Den Opfern wird auf diese Weise ein Stück Gerechtigkeit zuteil. Es macht uns sehr betroffen, dass die Vorfälle stattgefunden haben." Sämtliche Vorwürfe von Missbrauch und Gewalt seit 1945 würden aufgearbeitet, betonte er.

Laut Stift sind zumindest vier Fälle aus den 1950er-Jahren dokumentiert, die drei bereits verstorbenen Patres zugeschrieben werden. Der Großteil der Übergriffe soll in den 1970er- bis 1990er-Jahren passiert sein, als der Angeklagte Internatsleiter war. Neben ihm gerieten auch zwei andere Ordensmänner ins Visier der Justiz. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Auch die Vorwürfe gegen acht weitere Personen - darunter drei weltliche Lehrer - wegen körperlicher oder seelischer Gewalt wurden als strafrechtlich nicht relevant oder verjährt eingestuft. Im Fall des heute 79-Jährigen kam es aber zu einer Anklage.

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