2.600 Exekutionsverfahren durch Jugendwohlfahrt

Mehr als 22.000 Kinder und Jugendliche sind im Vorjahr von der Jugendwohlfahrt des Landes in Unterhaltsangelegenheiten vertreten worden. Insgesamt mussten mehr als 2.600 Exekutionsverfahren eingeleitet werden.

Ein typischer Fall für die Jugendwohlfahrt ist etwa, dass eine Mutter sich an die Stelle wendet, weil sie die Projektwoche ihrer Tochter in der Volksschule nicht finanzieren kann. Der Grund: Der Kindesvater, von dem die Frau geschieden ist, zahlt seinen Unterhalt nicht. Ein Fall in dem die Jugendwohlfahrt die Vertretung des Kindes übernehmen kann, bestätigt Heidemarie Graf von der Jugendwohlfarht des Landes.

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„Die Zahlungen funktionieren dann auch meist wieder, weil der Vater mit einer öffentlichen Stelle als gegenüber, einfach bereitwilliger zahlt, als wenn er sich ständig nur mit der Mutter seiner Kinder herumzuschlagen hat.“

Weniger Gerichtsverfahren

Über 2.600 Exekutionsverfahren mussten im Vorjahr trotzdem eingeleitet werden. Die Zahl der Gerichtsverfahren ist mit 228 rückläufig - zur Freude von Soziallandesrat Josef Ackerl (SPÖ).

140 Schulen haben Sozialarbeiter

Er zeigt sich auf zufrieden mit dem Ausbau der Sozialarbeit an den Schulen. 140 Schulen mit eigenen Sozialarbeiter gibt es, die die Standort- und weitere Schulen betreuen. Dadurch gelinge es, Probleme oft im Frühstadium zu erkennen und gegenzusteuern. Deshalb soll das Angebot auch weiter ausgebaut werden - die Dienstposten sind oft vorhanden, teilweise fehle es aber an ausgebildeten Sozialarbeitern.

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