Tagfahrlicht im Tunnel zu wenig

Der Autofahrerclub ÖAMTC warnt eindringlich davor nur mit Tagfahrlicht durch einen Tunnel zu fahren. Diese Tagfahrleuchten sind in der Regel nur an der Front des Wagens aktiviert, am Heck bleibt alles dunkel.

Immer wieder sind etwa im Bindermichltunnel in Linz Autos zu sehen, die durch die Dunkelheit fahren. Viele machen es wohl auch unbewusst, denn bei manchen Autoherstellern ist mit dem Tagfahrlicht auch das Armaturenbrett beleuchtet. Daher glauben die Autofahrer die gesamte Beleuchtung sei eingeschaltet. Laut Peter Wiplinger vom ÖAMTC ein Irrtum, im Ernstfall drohen Strafen, so der Experte im Gespräch mit Patrick Steinbock.

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Autofahrer oft Opfer der Technik

Wiplinger sagt: „Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee, Regen oder dergleichen, aber auch in Tunnels das Abblendlicht zu verwenden ist.“ Für Wiplinger werden Autofahrer oft Opfer der Technik, wenn das Armaturenbrett beleuchtet, das Abblendlicht jedoch zugleich nicht eingeschalten ist.

Bei Verstößen drohen Strafen

Laut dem ÖAMTC-Experten beträgt die Höchststrafe 5.000 Euro. Sie werde jedoch in der Praxis so gut wie gar nie verhängt. Verstöße werden jedoch mit 60 bis 100 Euro Strafe geahndet, so Wiplinger.

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